Methodik
Wie die Zahlen entstehen und was sie zeigen. Jede Quelle mit Abruf-URL, Abrufzeitpunkt und Prüfsumme steht unter Quellen & Prüfungen.
- Steuer-Euro
- Datenbasis
- Revisionen
- Länder und Gemeinden
- Aufgabenbereiche
- Ausgaben nach Art
- Defizit
- Schulden
- Entwicklung
- Steuern einzeln
- Finanzausgleich
- Gemeinden
- Sozialausgaben
- Pensionen
- EU-Vergleich
- Bundeshaushalt
- Förderungen
- Rechner
- Regierungen
- Arten von Zahlen
- Prüfungen
Warum sich ein Steuer-Euro nicht verfolgen lässt
Im österreichischen Haushaltsrecht gilt das Gesamtdeckungsprinzip: Steuereinnahmen sind grundsätzlich nicht an bestimmte Ausgaben gebunden, sondern decken gemeinsam alle Ausgaben. Für den Bund steht es als „Gesamtbedeckungsgrundsatz“ im Bundeshaushaltsgesetz: „Alle Einzahlungen des Bundes haben der Bedeckung seines gesamten Auszahlungsbedarfes zu dienen.“ Bestimmten Zwecken dienen Einzahlungen nur, wenn ein Bundesgesetz oder Vorgaben der EU das vorsehen (zweckgebundene Gebarung).33 Deshalb führt jeder Fluss in diesem Diagramm in den Knoten „Gesamtstaat“. Ab dort zeigen wir, wofür insgesamt ausgegeben wird – nicht, welcher Euro wohin ging.
Datenbasis: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (ESVG 2010)
Alle Werte stammen aus der Staatsstatistik nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, die Statistik Austria erstellt und an Eurostat übermittelt. Diese Daten sind periodengerecht und für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung einheitlich abgegrenzt. Sie weichen deshalb von den Kassendaten des Bundeshaushalts (Bundesrechnungsabschluss, Monatserfolge) ab. Beide Zahlenwelten werden auf dieser Website nie in einem Diagramm gemischt.
Steuern und Sozialbeiträge übernehmen wir von Eurostat, die Ausgaben nach Aufgabenbereichen und nach Art direkt von Statistik Austria. Beide Veröffentlichungen beruhen auf denselben ESVG-Daten von Statistik Austria, können aber unterschiedlich aktuell sein. Deshalb prüfen wir bei jedem Datenupdate, dass die Gesamtausgaben sowie die Steuern und Sozialbeiträge bei Statistik Austria und Eurostat bis auf Rundung übereinstimmen – also denselben Datenstand haben.
Revisionen: Die jüngsten Jahre können sich noch ändern
Statistik Austria veröffentlicht die Einnahmen und Ausgaben des Staates zweimal im Jahr: Ende März auf Basis vorläufiger Daten und teilweise Schätzungen, Ende September auf Basis endgültiger Daten für das abgelaufene Jahr. Auch danach werden die jüngsten Jahre noch überarbeitet, sobald genauere Daten vorliegen – Ende März zwei Jahre zurück, Ende September ein Jahr; üblich ist ein Revisionszeitraum von drei Jahren.34 Die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung werden zweimal revidiert, weil die Rechnungsabschlüsse der Sozialversicherungsträger erst später vorliegen.35 Bei einer Großrevision – neue Konzepte, Klassifikationen, Methoden oder umfassende neue Datenquellen – ändern sich die gesamten Zeitreihen.34 Diese Beschreibung hat den Stand 2019. Eurostat veröffentlicht Revisionen, sobald sie geprüft sind; wie revidiert wird, legen die nationalen Stellen fest.36
Vorläufige Werte kennzeichnet Eurostat mit „p“. Fehlt das Kennzeichen, steht beim Datenstand „ohne Vorläufig-Kennzeichen“ – das heißt nicht „endgültig“, denn eine solche Angabe macht die Quelle nicht. Jede Revision kommt mit dem monatlichen Datenupdate und wird erst veröffentlicht, wenn die automatischen Prüfungen bestanden sind und die geänderten Werte gesichtet wurden.
Konsolidierung
Die Ausgaben nach Aufgabenbereichen (COFOG) sind für den Gesamtstaat konsolidiert: Zahlungen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung sind herausgerechnet, damit nichts doppelt gezählt wird.
Warum Länder und Gemeinden im Diagramm klein wirken
Viele große Steuern sind gemeinschaftliche Bundesabgaben: Der Bund hebt sie ein, und nach dem Finanzausgleichsgesetz wird ihr Ertrag nach einem Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt (Ertragsanteile). Dazu gehören zum Beispiel Umsatzsteuer, Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.1
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden diese Abgaben seit dem ESVG 2010 vollständig als Steuereinnahmen des Bundes dargestellt; was an Länder und Gemeinden weitergegeben wird, ist ein Transfer innerhalb des Staates (ESVG-Code D.73).2 Im Diagramm erscheinen bei Ländern und Gemeinden deshalb nur die Steuern und Sozialbeiträge, die ihnen selbst zugerechnet werden – ihre tatsächlichen Mittel sind viel größer.
Wie viel zwischen den Ebenen fließt, zeigt die Tabelle „Zahlungen zwischen den Ebenen“. Sie enthält neben den Ertragsanteilen auch andere Zahlungen, etwa den Bundesbeitrag zu den Pensionen an die Sozialversicherung;3 die Ertragsanteile allein weist die verwendete Statistik nicht aus. Diese Zahlungen stehen nicht im Diagramm: Zwischen den Ebenen fließt Geld in beide Richtungen, und es kommt aus dem gesamten Budget, nicht nur aus Steuern.
Statistik Austria veröffentlicht die Ertragsanteile auch einzeln (Tabellen zum Finanzausgleich). Diese Tabellen sind aber nach dem Finanzausgleich gegliedert – z. B. „Länder ohne Wien“, „Wien als Land und Gemeinde“ – und nicht nach den Teilsektoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Sie werden hier deshalb nicht mit dem Diagramm vermischt, sondern auf einer eigenen Seite gezeigt: Finanzausgleich.
Wien
Wien ist zugleich Bundesland und Gemeinde. Im ESVG muss jede Einheit genau einem Teilsektor angehören; weil das Wiener Budget nach den Regeln für Gemeinden aufgebaut ist, ordnet Statistik Austria Wien dem Teilsektor Gemeinden zu.4 Die Werte für „Gemeinden“ enthalten also Wien, die Werte für „Länder“ nicht.
Aufgabenbereiche und ihre Gruppen
Die Aufgabenbereiche folgen der internationalen Klassifikation COFOG (Classification of Functions of Government): zehn Abteilungen, die in 69 Gruppen unterteilt sind.5 Die Werte der Gruppen stammen aus derselben Tabelle von Statistik Austria wie die Abteilungen; die Pipeline prüft, dass sie zusammen die Abteilung ergeben. Hat eine Gruppe in der Tabelle keinen Zahlenwert (z. B. „-“), zeigen wir „–“ – nie 0.
Manche Positionen ordnet Statistik Austria geschlossen einer Gruppe zu: die Pensionen der Gruppe 10.2 „Alter“, die Zinsen der Gruppe 01.7 „Staatsschuldentransaktionen“, die Familienbeihilfen der Gruppe 10.4 „Familien und Kinder“ und die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz der Gruppe 10.5 „Arbeitslosigkeit“.6 Die Gruppe 01.7 ist trotzdem nicht dasselbe wie die Ausgabenart „Zinsen“ weiter unten: Die beiden Gliederungen schneiden die Ausgaben unterschiedlich, die Werte müssen nicht übereinstimmen.
COFOG gliedert nach dem Zweck einer Ausgabe, nicht nach Herkunft oder Status der Menschen, die davon profitieren – eine Gruppe „Migration“ gibt es deshalb nicht. Auch Rehabilitation ist keine eigene Gruppe.
Ausgaben nach Art
Dieselben Gesamtausgaben lassen sich auch danach gliedern, wofür das Geld konkret verwendet wird – nach den Transaktionen des ESVG. Die Tabelle „Struktur der Einnahmen und Ausgaben des Staates“ von Statistik Austria weist sie für den Staat insgesamt aus; die Pipeline prüft, dass ihre Summe den Gesamtausgaben im Diagramm entspricht. Unsere Kurzbezeichnungen und Erläuterungen folgen der Standard-Dokumentation von Statistik Austria.7
- Personal (Arbeitnehmerentgelt, D.1): Löhne und Gehälter aller Beschäftigten des Staates – Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter – samt Sozialbeiträgen der Arbeitgeber. Für die Beamtenpensionen wird dabei ein Arbeitgeberbeitrag unterstellt, so wie ihn Arbeitgeber im ASVG-System an die Pensionsversicherung zahlen. Wie viel auf Beamtinnen und Beamte allein entfällt, weist die Statistik nicht aus.
- Pensionen sind kein Personalaufwand, sondern Sozialleistungen in Geld: Das Arbeitnehmerentgelt ist das Entgelt für die im jeweiligen Jahr geleistete Arbeit.
- Zinsen (Vermögenseinkommen, D.4): Auf der Ausgabenseite enthält diese Position nur Zinsen.
- Zahlungen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung sind herausgerechnet (konsolidiert) – sie stehen unter Zahlungen zwischen den Ebenen.
Beide Gliederungen kombiniert – etwa „Personal im Bildungswesen“ – veröffentlicht Eurostat (Datensatz gov_10a_exp). Dort lag beim letzten Abgleich (Oktober 2026) aber ein älterer Datenstand vor als bei Statistik Austria; die Prüfung auf gleichen Datenstand würde diese Werte sperren. Sie sind deshalb noch nicht auf der Seite.
Bundeshaushalt: eine andere Zahlenwelt
Die Seite Bundeshaushalt zeigt den Bundesrechnungsabschluss. Ihn erstellt der Rechnungshof jedes Jahr für das Vorjahr und legt ihn bis 30. Juni dem Nationalrat vor.8 Er umfasst nur den Bund und folgt dem Haushaltsrecht des Bundes (Bundeshaushaltsgesetz 2013): Der Finanzierungshaushalt zeigt die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen, der Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen.
Die Übersicht folgt dagegen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung zusammen, periodengerecht und konsolidiert. Was der Bund an die Sozialversicherung, an Länder oder Gemeinden zahlt – etwa den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung (UG 22) oder im Finanzausgleich (UG 44) –, ist im Bundeshaushalt eine Auszahlung, in der Übersicht aber herausgerechnet. Beide Zahlenwelten werden deshalb nie in einem Diagramm gemischt, und ihre Summen sind nicht vergleichbar.
Gezeigt werden die Auszahlungen der Allgemeinen Gebarung, also ohne Aufnahme und Tilgung von Schulden, je Untergliederung und Detailbudget. Detailbudgets mit der Nummer 91–99 heißen „Personal, das für Dritte leistet“ (z. B. „Ämter der Universitäten“). Der Rechnungshof weist sie in einer eigenen Tabelle aus, und die Summen der Untergliederungen enthalten sie nicht.9 Wir zeigen sie deshalb ebenfalls nicht; die Pipeline prüft, dass die übrigen Detailbudgets genau die Auszahlungen jeder Untergliederung ergeben.
Personal in Vollbeschäftigtenäquivalenten
Wie viel Personal der Bund je Untergliederung beschäftigt, übernehmen wir als Vollbeschäftigtenäquivalente im Jahresdurchschnitt aus der Tabellenmappe zum vorläufigen Gebarungserfolg des Finanzministeriums (Tabelle 22), die auf data.gv.at unter CC BY 4.0 veröffentlicht ist.42 Das jüngste Jahr ist dort vorläufig. Die Werte stehen getrennt vom Personalaufwand des Bundesrechnungsabschlusses – Beträge und Köpfe aus verschiedenen Quellen werden nicht gegeneinander gerechnet. Geprüft wird, dass die Untergliederungen die Summe „Bundespersonal“ ergeben.
Einzahlungen
Die Einzahlungen je Untergliederung sind die Summe ihrer Einzahlungsarten in der Allgemeinen Gebarung, also ohne neu aufgenommene Schulden. Die UG 16 Öffentliche Abgaben enthält die Nettoabgaben: Von den Abgaben brutto werden die Ab-Überweisungen abgezogen – die Anteile, die nach dem Finanzausgleich an Länder und Gemeinden gehen, darunter die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, Anteile anderer Rechtsträger wie Katastrophenfonds und Pflegefonds sowie die Beiträge Österreichs zum EU-Haushalt.38 Mit den Steuereinnahmen der Übersicht sind die Werte nicht vergleichbar: Dort sind die gemeinschaftlichen Bundesabgaben ganz dem Bund zugerechnet und die Ertragsanteile eine Zahlung innerhalb des Staates.2
Beitrag zum EU-Haushalt
Der Bund veranschlagt den Beitrag Österreichs zum EU-Haushalt nicht als Auszahlung, sondern als Ab-Überweisung in der UG 16.52 Er mindert also die Einzahlungen und steht in keiner Untergliederung und nicht in der Summe der Auszahlungen. Damit er trotzdem sichtbar ist, zeigt die Seite Bundeshaushalt ihn in einem eigenen Abschnitt. Zu den Auszahlungen addiert wird er nicht: Der Rechnungshof weist eine solche Summe nicht aus. Gezeigt wird, was Österreich einzahlt; was aus dem EU-Haushalt zurückfließt, steht unter EU-Haushalt.
Der Betrag, das Vorjahr und der Voranschlag stammen aus dem vorläufigen Gebarungserfolg des Finanzministeriums, die Aufteilung auf Bund und Länder aus dem Verzeichnis veranschlagter Konten (Detailbudget 16.01.04.00). Die Pipeline prüft, dass die Konten den Betrag der Tabelle ergeben, dass die Abgaben brutto nach Abzug aller Ab-Überweisungen die Abgaben netto ergeben, dass dieser Wert den Einzahlungen der UG 16 im Bundesrechnungsabschluss entspricht und dass die UG 16 keine Auszahlungen hat.
Die Staatsfinanzen zeigen den Beitrag in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: als „MwSt.- und BNE-basierte EU-Eigenmittel“ (D.76), einen Teil der Sonstigen laufenden Transfers.53 Dieser Wert ist periodengerecht, der Wert im Bundeshaushalt zeigt die Zahlungen im Jahr. Die beiden Beträge weichen deshalb voneinander ab und werden nie gegeneinander gerechnet. Zölle und andere traditionelle Eigenmittel, die direkt an die EU gehen, zählen nicht zu D.76.45
Voranschlag und Zahlungen
Der Bundesrechnungsabschluss enthält die Voranschlagsvergleichsrechnungen: Sie stellen den Werten laut Bundesfinanzgesetz die tatsächlichen Zahlungen gegenüber.37 Wir übernehmen Voranschlag und Zahlung je Detailbudget aus der Tabelle der Auszahlungen; je Untergliederung und insgesamt sind es Summen der Detailbudgets, ohne „Personal, das für Dritte leistet“. Die Abweichung ist Zahlungen minus Voranschlag, in Prozent des Voranschlags. Die Pipeline prüft für jedes Detailbudget, dass der vom Rechnungshof ausgewiesene Unterschied genau Voranschlag minus Zahlung ist – so ist sichergestellt, dass die Spalten richtig gelesen werden.
Mehr auszuzahlen als veranschlagt ist grundsätzlich nur mit einer Ermächtigung im Bundesfinanzgesetz zulässig (Mittelverwendungsüberschreitung, § 54 Bundeshaushaltsgesetz 2013).37 Die Tabelle des Rechnungshofs enthält auch eine Spalte „Budgetkorrektur“; was sie umfasst, erklärt der Bundesrechnungsabschluss nicht – wir zeigen sie deshalb nicht.
Einzelne Konten
Der Bundesrechnungsabschluss geht nur bis zum Detailbudget. Einzelne Konten – etwa die Ruhebezüge der Beamtinnen und Beamten oder die Kostenersätze an die Länder für die Grundversorgung – veröffentlicht das Finanzministerium im „Verzeichnis veranschlagter Konten“ zu jedem Bundesvoranschlag. Es enthält neben den Voranschlägen auch den Erfolg eines Vorjahres je Konto, teils als „vorläufiger Erfolg“.14
Verwendet wird die Datei „ohne PA und GF“ für den ganzen Bund, davon der Finanzierungsvoranschlag auf der Seite der Mittelverwendung – also die Auszahlungen. Die Pipeline sucht das Verzeichnis, dessen Erfolgsspalte zum Jahr des Bundesrechnungsabschlusses passt, und prüft für jedes Detailbudget: Die Konten ergeben zusammen die Zahlung laut Rechnungshof, also die Allgemeine Gebarung ohne „Personal, das für Dritte leistet“ und ohne Aufnahme und Tilgung von Schulden. Stimmt das nicht, wird nichts veröffentlicht. Die einzelnen Konten kann diese Prüfung nicht bestätigen, nur ihre Summen. Gibt es für das neueste Jahr noch kein passendes Verzeichnis, fehlt die Kontenebene – statt Zahlen aus verschiedenen Jahren zu mischen.
Förderungen des Bundes: Transparenzdatenbank
Die Seite Förderungen zeigt, was der Bund je Förderprogramm ausgezahlt hat. In der Transparenzdatenbank des Finanzministeriums legen die Förderstellen jedes Programm an und melden die Auszahlungen; das Finanzministerium veröffentlicht daraus vierteljährlich eine Datei mit allen Programmen von Bund, Ländern und Gemeinden und ihren Auszahlungen je Jahr.27 Wer das Geld bekommen hat, steht darin nicht.
Als Förderung zählt, was das Transparenzdatenbankgesetz so nennt (§ 8): Mitgliedsbeiträge, Gesellschafterzuschüsse, Spenden und Jubiläumsgelder, direkte Förderungen, Sozial- und Familienleistungen, Entschädigungen und Zahlungen an Intermediäre.28 Die Datenbank enthält außerdem Pensionen und andere Sozialversicherungsleistungen, steuerliche Ersparnisse, Haftungen, Darlehen und Sachleistungen – sie zählen hier nicht mit und stehen nur zur Einordnung am Ende der Seite. Jede Leistungsart in der Datei muss einer dieser Gruppen zugeordnet sein, sonst wird nichts veröffentlicht.
Gezeigt wird nur der Bund. Die Länder sind erst ab 2026 verpflichtet, alle Förderungen zu melden, Gemeinden freiwillig;29 ihre Summen wären für frühere Jahre unvollständig. Das laufende Jahr fehlt, und auch frühere Jahre ändern sich, wenn nachgemeldet wird – etwa die Forschungsprämie, die erst mit dem Bescheid erfasst wird.30 Summen werden nur über gemeldete Beträge gebildet; ein leeres Feld heißt „keine Meldung“ und wird nie als 0 eingesetzt. Die Pipeline prüft, dass die Summen nach Förderungsart, Aufgabenbereich, Ressort und Zielgruppe und die einzelnen Programme jedes Jahr dieselbe Gesamtsumme ergeben.
Die Aufgabenbereiche sind die „einheitliche Kategorisierung“ des Finanzministeriums. Sie ist an die internationale Gliederung der Staatsausgaben (COFOG) angelehnt, aber nicht dieselbe – die Beträge lassen sich nicht mit den Aufgabenbereichen der Übersicht vergleichen.30 Auch mit dem Bundesrechnungsabschluss und dem Förderungsbericht sind sie nicht vergleichbar: Die Datenbank zählt zum Zeitpunkt, an dem das Geld ankommt, und fasst den Begriff Förderung weiter. Der Förderungsbericht wählt die Förderungen des Bundes nach einer haushaltsrechtlichen Kennzeichnung aus, die in der veröffentlichten Datei fehlt – ein Abgleich mit ihm ist deshalb nicht möglich.30 Das Ressort ist das, das ein Programm heute verantwortet. Die Namen der Ressorts stammen aus dem Bundesministeriengesetz.
Belege
- Statistik Austria, Tabelle 2.2 „Gemeinschaftliche Bundesabgaben 2024“, Seite Finanzausgleich.
- Statistik Austria, Standard-Dokumentation „Einnahmen und Ausgaben des Staates (VGR) ab 1995“, Bearbeitungsstand 20.11.2019, S. 49 (PDF).
- ebenda, S. 42 (Laufende Transfers innerhalb des Staates, D.73).
- ebenda, S. 9.
- ebenda, S. 66 (Abschnitt 2.2.3.4.12 „Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen (COFOG)“).
- ebenda, S. 66 (Tabelle „Folgende Positionen werden en bloc den COFOG-Klassen zugewiesen“).
- ebenda, S. 53–66 (Abschnitte 2.2.3.4.1 bis 2.2.3.4.11). Personal: S. 56 f.; Pensionen als monetäre Sozialleistungen: S. 61; Zinsen: S. 59.
- Rechnungshof Österreich, Datensatz „Bundesrechnungsabschluss 2025“ auf data.gv.at (Beschreibung des Datensatzes; Lizenz CC BY 4.0).
- Rechnungshof Österreich, Bundesrechnungsabschluss 2025, Zahlenteil UG 24 Gesundheit, Abschnitte 2.2.1 „Auszahlungen gesamt“ und 2.2.2 „Auszahlungen – Personal, das für Dritte leistet“ (PDF); Bundesvoranschlag 2025, Anhang-Teilheft „Detailbudget 40.01.91: Personal das für Dritte leistet“.
- Einkommensteuergesetz 1988, §§ 16, 33 und 67, über die OGD-Schnittstelle des RIS (geltende Fassung). Konsolidierte Fassungen sind rechtlich unverbindlich; authentisch ist das Bundesgesetzblatt.
- Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, „Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung“, Tabelle „d) Angestellte“ (Aktuelle Werte).
- Österreichische Gesundheitskasse, „Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen“, Stand 01.01.2026 (ÖGK): laufendes Entgelt und Sonderzahlungen „im jeweiligen Beitragszeitraum getrennt zu betrachten“.
- Bundesministerium für Finanzen, Brutto-Netto-Rechner (BMF), nur zur Gegenprobe; Voreinstellungen: Angestellter, ohne Kinder, Pendlerpauschale und Sachbezüge.
- Bundesministerium für Finanzen, Bundesvoranschlag 2027, Teilhefte: „Verzeichnis veranschlagter Konten“ (BMF). Eine Lizenz ist dort nicht angegeben; die Ausgabe 2024 hat das Finanzministerium auf data.gv.atunter CC BY 4.0 veröffentlicht.
- Statistik Austria, Standard-Dokumentation (wie Beleg 2): Staatseinnahmen minus Staatsausgaben = Finanzierungssaldo, konsolidiert werden D.4, D.7 und D.9: S. 19; Defizit = Finanzierungssaldo B.9, Schuldenstand, Maastricht-Kriterien: S. 21; Produktionserlöse: S. 30–32; Vermögenseinkommen: S. 33 f.; Sonstige laufende Transfers: S. 43 f.; Vermögenstransfers: S. 44 f.; Subventionen: S. 58.
- Eurostat, „Stock-flow adjustment for the Member States, the euro area (EA-19) and the EU-28, for the period 2014-2017, as reported in the October 2018 EDP notification“, S. 2 f. (PDF).
- Eurostat, Datensatz „Vierteljährlicher öffentlicher Schuldenstand“ (gov_10q_ggdebt), na_item GD „Bruttoschuldenstand des Staates (konsolidiert)“.
- Statistik Austria, „Bevölkerung zu Quartalsbeginn seit 01.01.2010 nach Bundesland und Staatsangehörigkeit“, Seite Bevölkerung zu Jahres-/Quartalsanfang; Fußnoten der Tabelle zu vorläufigen Ergebnissen.
- Oesterreichische Nationalbank, „Fiskalindikatoren laut Maastricht – Aktuelle Entwicklung“ (Tabelle 7.24.2), abgefragt über den Webservice der OeNB; Weiterverwendung unter CC BY 4.0 laut Impressum der OeNB.
- Bundeskanzleramt, „Regierungen seit 1945“ (Seite): Amtszeit und Zusammensetzung jeder Bundesregierung, Liste der Parteien.
- RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundesrecht konsolidiert, über die OGD-Schnittstelle: Kopf jedes Gesetzes (Felder „Index“, „Titel“ mit der Stammfassung und „Änderung“), alle Fassungen. Lizenz CC BY 4.0; konsolidierte Fassungen sind rechtlich unverbindlich, authentisch ist das Bundesgesetzblatt.
- Parlament Österreich, Open Data: Datensätze Regierungsvorlagen, Anträge und Plenarsitzungen(Ergebnislisten unter CC BY 4.0); Klubnamen aus dem Datensatz Parlamentarier:innen ab 1918.
- Parlament Österreich, Materialien der Regierungsvorlagen: Dokument „Vorblatt und WFA“ (HTML, ab 2023 meist PDF), gefunden über die Detailseite jedes Verhandlungsgegenstands; Rechtsgrundlage § 17 Bundeshaushaltsgesetz 2013 und WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung. Dokumente des Parlaments sind freie Werke.
- Budgetdienst des Parlaments, Analysen zu Gesetzen (PDF je Analyse). © Parlamentsdirektion / Budgetdienst; Zahlen mit Zustimmung der Parlamentsdirektion, jederzeit widerruflich, im Übrigen laut Nutzungsbedingungen der Parlaments-Website.
- Einkommensteuergesetz 1988, § 33 in allen Fassungen seit 1994 und § 124b (Inkrafttreten) in der geltenden Fassung; Körperschaftsteuergesetz 1988, § 22 in allen Fassungen seit 1994 und § 26c in der geltenden Fassung; Umsatzsteuergesetz 1994, § 10 und § 28 in allen Fassungen seit 1995 – über die OGD-Schnittstelle des RIS (data.bka.gv.at, CC BY 4.0); konsolidierte Fassungen sind rechtlich unverbindlich, authentisch ist das Bundesgesetzblatt.
- Statistik Austria, Verbraucherpreisindex Basis 2000 (Open Data, Gesamtindex, monatlich und Jahresdurchschnitte), CC BY 4.0.
- Bundesministerium für Finanzen, Transparenzportal: Datensatz „Transparenzdatenbank Maßnahmen inkl. Auszahlungssummen“ auf data.gv.at (CSV, vierteljährlich aktualisiert), CC BY 4.0.
- Transparenzdatenbankgesetz 2012, § 4 (Leistungsarten) und § 8 (Förderungen), über die OGD-Schnittstelle des RIS, Fassung vom 27.10.2026; Namen der Ressorts: Bundesministeriengesetz 1986, § 1 Abs. 1.
- Bundesministerium für Finanzen, „Erklärung zu ‚So fördert Österreich‘“ (PDF): Länder spätestens ab 2026 verpflichtet, Städte und Gemeinden freiwillig.
- Bundesregierung, Förderungsbericht 2024, Kapitel 1.4 „Transparenzdatenbank gemäß TDBG 2012“ (BMF; über das Informationsregister unter CC BY 4.0): Spezifikation 6/16 als Datenbasis, an COFOG angelehnte Kategorisierung, Nachmeldungen (Forschungsprämie).
- Eurostat, Datensätze gov_10a_main(Staatseinnahmen, -ausgaben und Hauptaggregate), gov_10a_taxag(Steuern und Sozialbeiträge), gov_10a_exp(Ausgaben nach Aufgabenbereichen, COFOG), gov_10dd_edpt1(Defizit/Überschuss, Schuldenstand des Staates; na_item GD „Bruttoschuldenstand des Staates (konsolidiert)“) und nama_10_gdp(Bruttoinlandsprodukt), jeweils Österreich ab 1995.
- Eurostat, Metadaten „Conversion factors for euro fixed series into euro/ECU (ert_bil_conv)“, Abschnitt 3.4 (ert_bil_conv_esms): „Euro/ECU series (EUR): series expressed in euro (from 1 January 1999), and ECU (until 31st December 1998)“; Landeswährung: „Prior to the adoption of the euro, the data are converted from the former national currency by applying the euro fixed rate.“ Abgerufen am 28.10.2026.
- Bundeshaushaltsgesetz 2013, § 48 „Gesamtbedeckungsgrundsatz“ (seit 1.1.2013 unverändert) und § 36 Abs. 1 „Zweckgebundene Gebarung“, über die OGD-Schnittstelle des RIS, Fassung vom 28.10.2026 (geltende Fassung). Konsolidierte Fassungen sind rechtlich unverbindlich; authentisch ist das Bundesgesetzblatt.
- Statistik Austria, Standard-Dokumentation (wie Beleg 2), S. 46 (Steuereinnahmen) und S. 72 f. (Abschnitt 2.3 „Publikation“: Vorläufige und endgültige Ergebnisse, Revisionen); Revisionszeitraum: S. 3.
- ebenda, S. 49 (Abschnitt „Vorläufige Daten bzw. Schätzungen“).
- Eurostat, Metadaten zu gov_10a_main, Abschnitt 17.1 „Data revision – policy“, Stand 21.10.2026 (gov_10a_main_esms): „Revision policy is set at the level of national authorities. In general, the data are revised for the latest years according to change from preliminary to half-finalised and final data sources.“ Abgerufen am 28.10.2026.
- Rechnungshof Österreich, Bundesrechnungsabschluss 2025, Band 1: Bund, Abschnitt 1.2.3 „Voranschlagsvergleichsrechnungen“ (Tabelle 1.2–3) und Abschnitt 4.1.1 „Genehmigte Mittelverwendungsüberschreitungen“, Glossar „Voranschlagsvergleichsrechnung“ (PDF), abgerufen am 28.10.2026.
- ebenda, Abschnitt „Öffentliche Abgaben – netto“ mit Tabelle 1.2–5 „Voranschlagsvergleich Öffentliche Abgaben – netto (UG 16)“.
- Eurostat, Metadaten zur Sozialschutzstatistik (spr_esms, Stand 31.10.2025): „spr_exp_pens – The data include the social benefits relating to pensions (old age, disability, survivors and unemployment pensions).“ Abgerufen am 28.10.2026.
- Statistik Austria, „Ausgaben für Pensionsleistungen nach Funktionen“ (ESSOSS), Fußnote der Tabelle (Sozialquote, Sozialausgaben und Finanzierung).
- Statistik Austria, Tabellen zum Finanzausgleich, Tabelle 2.4 „Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben“ (Finanzausgleich).
- Bundesministerium für Finanzen, Vorläufiger Gebarungserfolg, Tabellenmappe, Tabelle 22 „Auszahlungen für Personal und Vollbeschäftigtenäquivalente“ (data.gv.at, Datensatz „Vollzug“, CC BY 4.0).
- Statistik Austria, Tabellen zum Finanzausgleich, Tabelle 1 „Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs“ (Jahr und Sammeldatei 2017 bis 2023) und Tabelle 2.5.1 „Wesentliche Transfers im Rahmen des Finanzausgleichs“ (Seite wie Beleg 41).
- RIS, Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, Titel in der Fassung BGBl. I Nr. 9/2022: „Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2023 geregelt wird …“ (Titel); Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 168/2023: „Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2024 bis 2028 geregelt wird …“, § 1 in Kraft seit 1.1.2024 (Titel). Abgerufen am 28.10.2026.
- Statistik Austria, „Steuern und Sozialbeiträge in Österreich: Einzelsteuerliste“ (Steuereinnahmen), Quellenangabe: „Erfasst sind die nationalen Steuereinnahmen (S.13) sowie die Einnahmen der Organe der Europäischen Union (S.212), das sind: traditionelle EU-Eigenmittel (z. B. Zölle, Zuckerabgabe), der "Rotterdam"-Zuschlag sowie seit 2015 die Beiträge der Banken an den Single Resolution Fund (EU-VO Nr. 806/2014).“ Abgerufen am 28.10.2026.
- Statistik Austria, „Sozialquote und Sozialausgaben“ (ESSOSS), Fußnote 2: „Die Sozialausgaben umfassen die Ausgaben für Sozialleistungen sowie die Verwaltungskosten und sonstige, nicht zuordenbare Ausgaben, nicht jedoch Transfers an andere Systeme (umgeleitete Sozialbeiträge und sonstige Transfers).“ (Sozialquote, Sozialausgaben und Finanzierung), abgerufen am 28.10.2026.
- ebenda, „Sozialleistungsausgaben nach Funktionen“, Quellenangabe: „ESSOSS unterscheidet acht Risiken, die als Funktionen bezeichnet werden (die beiden letzteren sind in der Tabelle zusammengefasst). Die Funktion einer Sozialleistung bezieht sich auf den Hauptzweck, für den der Sozialschutz gewährt wird.“
- ebenda, „Finanzierung der Sozialausgaben“, Fußnote 4: Allgemeine Steuermittel sind „Aufwendungen des Sektors Staat für staatliche beitragsfreie Systeme und finanzielle Unterstützung des Sektors Staat für andere Sozialschutzsysteme.“ Spalten mit Eurostat spr_rec_sumt verglichen (2023 gleich).
- ebenda, „Sozialausgaben und Transfers nach Sozialschutzsystemen“, Quellenangabe: „Insgesamt werden die Transfers zwischen den Sozialschutzsystemen nicht mitgerechnet.“
- Statistik Austria, Gebarungen der öffentlichen Rechtsträger, Tabellen der Gemeinden (Gemeinden_2024.ods), Tabelle 18, Fußnoten: „Bevölkerungszahl 2024 gem. FAG 2017 zum 31.10.2022.“ – „Gemeindeabgaben (MVAG 3111), Ertragsanteile und Spielbankenabgabe (MVAG 3112).“ – „Lang- und kurzfristige Finanzschulden (Code 1411 und Code 1511 laut VRV 2015, Anlage 1c).“ Abgerufen am 28.10.2026.
- ebenda, Tabelle 3, Quellenangabe: „Abweichungen zwischen Bilanzsumme Aktiva und Bilanzsumme Passiva sind möglich (die Tabellen spiegeln die - teilweise inkonsistent gemeldeten - Daten laut GHD-Datenschnittstelle wider).“ – Tabelle 5, Quellenangabe: „Personalstand zum 31.12. in Vollbeschäftigenäquivalenten, ohne ausgegliederten Bereich. Haftungen zum 31.12. laut VRV 2015 Anlage 6r Teil A und B.“
- Bundesministerium für Finanzen, Vorläufiger Gebarungserfolg 2025 (data.gv.at, CC BY 4.0), Bericht, Abschnitt „EU Ab-Überweisungen II“: „Im BVA 2025 ist der österreichische EU-Beitrag als EU Ab-Überweisungen II […] veranschlagt.“ Tabellenmappe, Tabellen 32 und 33. Abgerufen am 02.11.2026.
- Eurostat, Datensatz gov_10a_main, Code D76PAY „MwSt.- und BNE-basierte EU-Eigenmittel, Ausgaben“; Statistik Austria, Standard-Dokumentation (siehe Beleg 7), nennt diese Eigenmittel unter D.7. Abgerufen am 02.11.2026.
- Europäische Kommission, EU spending and revenue: „The amounts are for presentation purposes only. Any formal reference to budgetary information should be to official budget documents and reports.“ – „… NextGenerationEU, which is channelled through the budget as external assigned revenue from dedicated borrowings.“ – „The EU budget is not a zero-sum game.“ Lizenz laut Rechtshinweis: CC BY 4.0. Abgerufen am 02.11.2026.
Drei Arten von Zahlen
- Amtlicher Wert – unverändert aus der Quelle übernommen (oder aus mehreren amtlichen Werten summiert).
- Berechnet – aus amtlichen Werten abgeleitet, z. B. „Produktions- und Importabgaben ohne Umsatzsteuer“. Die Formel steht bei jedem Wert.
- Modellannahme – z. B. eine proportionale Aufteilung. Kommt im Diagramm nicht vor; die Ergebnisse des Rechners und der laufende Schuldenzähler sind Modellrechnungen und als solche gekennzeichnet.
Der Rechner: eine Modellrechnung
Der Rechner beantwortet nicht, wohin ein bestimmter Euro geflossen ist – das lässt sich wegen des Gesamtdeckungsprinzips nicht sagen. Er rechnet: Dein Betrag × (Ausgaben des Bereichs ÷ Gesamtausgaben des Staates). Grundlage sind die amtlichen Ausgaben der Übersicht – die Aufgabenbereiche und ihre Gruppen sowie die Ausgaben nach Art –, also der Staat insgesamt mit Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung. Den Bundeshaushalt verwendet der Rechner nicht, weil Lohnsteuer und Sozialbeiträge nicht nur dem Bund zufließen und die Zahlenwelten nicht gemischt werden.
Sozialversicherungsbeiträge fließen überwiegend an die Sozialversicherung. Eine Aufteilung nur ihrer Ausgaben nach Aufgabenbereichen gibt es mit gleichem Datenstand nicht; im Modell werden die Beiträge deshalb wie alle Einnahmen verteilt. Die Rechnung läuft vollständig im Browser, Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen.
Aus dem Bruttoeinkommen
Aus dem Bruttogehalt rechnet der Rechner zuerst die Abzüge – so, wie sie die monatliche Lohnverrechnung für Angestellte ermittelt. Tarif, Verkehrsabsetzbetrag, Werbungskostenpauschale und die Sätze für Urlaubs- und Weihnachtsgeld liest die Pipeline aus dem Einkommensteuergesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), in der Fassung zu Jahresbeginn.10 Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze stammen aus den „Beitragsrechtlichen Werten“ des Dachverbands der Sozialversicherung.11
- 14 gleich hohe Bezüge: ein Monatsgehalt zählt 14-mal (12 Monatsgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld), ein Jahresbetrag wird durch 14 geteilt. Die Sozialversicherung wird mit dem Gesamtsatz des Dienstnehmeranteils berechnet und einmal auf den Cent gerundet, bis zur Höchstbeitragsgrundlage; Urlaubs- und Weihnachtsgeld tragen keine Arbeiterkammerumlage und keinen Wohnbauförderungsbeitrag.
- Lohnsteuer im Monat: (Monatsgehalt − Beiträge) × 12 − Werbungskostenpauschale ergibt das Jahreseinkommen; davon die Steuer nach dem Tarif, abzüglich Verkehrsabsetzbetrag, auf den Cent gerundet und durch 12 geteilt.
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld: nach Abzug der Beiträge mit den festen Sätzen des § 67 EStG, beginnend mit dem steuerfreien Betrag. Liegt das Jahressechstel nicht über der Freigrenze, unterbleibt diese Besteuerung – beide bleiben dann steuerfrei.
- Den ermäßigten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen prüft der Rechner wie die Österreichische Gesundheitskasse getrennt für das Monatsgehalt und jede Sonderzahlung.12
- Bundesland: Für Angestellte unterscheidet sich laut Dachverband nur der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien; maßgeblich ist der Beschäftigungsort.
Nicht eingerechnet sind Pendlerpauschale, Familienbonus Plus und andere Absetzbeträge sowie alles, was erst die Arbeitnehmerveranlagung zurückgibt. Bevor die Parameter veröffentlicht werden, prüft die Pipeline unter anderem, dass die Sätze des Dachverbands mit ASVG und Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz übereinstimmen, dass sich das Gesetz im Lauf des Jahres nicht geändert hat und dass die Rechnung die Beispielbeiträge des Dachverbands trifft. Außerdem vergleicht sie bei jedem Datenupdate Prüffälle aus allen neun Bundesländern – vom geringfügigen Gehalt bis über die Höchstbeitragsgrundlage – mit dem Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums: Sozialversicherung, Lohnsteuer und Netto müssen auf den Cent übereinstimmen.13 Alle Parameter mit Fundstelle stehen unter Quellen & Prüfungen.
Sonstige Einnahmen und Defizit
Steuern und Sozialbeiträge reichen nicht für alle Ausgaben. Dazu kommen sonstige Einnahmen: Verkäufe, Mieten und Gebühren, Zinsen und Gewinnanteile, Strafgelder und Zahlungen der EU, Investitionszuschüsse. Diese Werte stammen aus der Tabelle „Struktur der Einnahmen und Ausgaben des Staates“ von Statistik Austria. Sie ist konsolidiert, enthält also keine Zahlungen zwischen staatlichen Einheiten, und gilt nur für den Staat insgesamt.15Deshalb fließen die sonstigen Einnahmen im Diagramm direkt in den Gesamtstaat und nicht über eine Ebene. Von den Vermögenstransfers ziehen wir die vermögenswirksamen Steuern ab, weil sie schon bei den Steuern stehen (berechnet).
Was dann noch fehlt, ist das Defizit: Staatseinnahmen minus Staatsausgaben ergeben den Finanzierungssaldo, ist er negativ, heißt er Defizit.15 Das Defizit ist keine Einnahme, sondern eine Lücke, die der Staat finanzieren muss – mit neuen Schulden oder aus Reserven. Im Diagramm ist es deshalb schraffiert. Den Wert übernehmen wir von Eurostat (Finanzierungssaldo B.9). Bei jedem Datenupdate prüft die Pipeline, dass Einnahmen minus Ausgaben laut Statistik Austria denselben Wert ergeben; erlaubt ist nur eine Rundungsdifferenz von 0,5 Mio. €. Erst damit geht die Rechnung am Gesamtstaat auf: Steuern und Sozialbeiträge, sonstige Einnahmen und Defizit ergeben zusammen die Ausgaben. Hätte der Staat einen Überschuss, stünde er rechts als „Überschuss“.
Staatsschulden und Schuldenzähler
Die Schulden sind die Summe dessen, was der Staat schuldet: Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und Kredite zum Nominalwert, ohne Schulden zwischen staatlichen Einheiten – der Schuldenstand nach Maastricht. Die Maastricht-Kriterien sehen höchstens 60 % des Bruttoinlandsprodukts vor.15 Eurostat veröffentlicht den Stand für jedes Quartal, einige Monate nach dessen Ende.17 Bei jedem Datenupdate gleicht die Pipeline den Stand am Jahresende mit den Fiskalindikatoren der Oesterreichischen Nationalbank ab – in Millionen Euro bis auf eine Rundungsdifferenz von 0,5 Mio. € und in Prozent des BIP genau.19 Weichen sie ab, wird nichts veröffentlicht.
Der laufende Zähler ist ein Modell, kein amtlicher Wert. Er nimmt den jüngsten amtlichen Stand und setzt die Veränderung der zwölf Monate davor gleichmäßig fort: Stand jetzt = Stand am Quartalsende + Sekunden seither × Veränderung je Sekunde. Zwölf Monate statt eines Quartals, weil der Schuldenstand innerhalb eines Jahres schwankt. Wie sich die Schulden seit dem Stichtag wirklich entwickelt haben, weiß erst die nächste Veröffentlichung. Liegt der Stichtag mehr als neun Monate zurück, zeigt die Seite keinen laufenden Zähler mehr, nur den amtlichen Stand.
Pro Kopf teilen wir den Schuldenstand durch die Bevölkerung am Tag nach dem Stichtag: Schulden am 30. Juni durch die Bevölkerung am 1. Juli, laut Statistik Austria (Bevölkerung zu Quartalsbeginn).18 Beide Zahlen beschreiben damit denselben Zeitpunkt. Die jüngsten Bevölkerungszahlen sind vorläufig; was die Quelle dazu in einer Fußnote schreibt – etwa, ob die Mindestaufenthaltsdauer von 90 Tagen schon berücksichtigt ist –, steht auf der Seite beim jeweiligen Wert. Vor jeder Veröffentlichung prüft die Pipeline, dass die Bevölkerung Österreichs genau die Summe der neun Bundesländer ist. Fehlt die Bevölkerung zu einem Stichtag, entfallen die Pro-Kopf-Werte ganz, statt nur teilweise gezeigt zu werden. Im laufenden Zähler bleibt die Bevölkerung des jüngsten Stichtags gleich – auch das ist Teil des Modells.
Schulden und Defizit sind nicht dasselbe. Das Defizit ist die Lücke eines Jahres. Die Schulden ändern sich auch durch Geschäfte, die im Defizit nicht vorkommen – etwa wenn der Staat Kredite vergibt oder sich an Unternehmen beteiligt. Eurostat nennt diesen Unterschied „Stock-flow adjustment“.16 Die Übersicht stellt deshalb das Defizit eines Jahres neben die Veränderung des Schuldenstands im selben Jahr.
Entwicklung seit 1995
Die Seite Entwicklung zeigt dieselbe Zahlenwelt wie die Übersicht – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Staat insgesamt, konsolidiert – für jedes Jahr ab 1995. So weit reichen die Reihen für Österreich zurück.2 Einnahmen, Ausgaben, Saldo, Ausgaben nach Art und die übrigen Einnahmen stammen aus dem Eurostat-Datensatz gov_10a_main, Steuern und Sozialbeiträge wie im Diagramm der Übersicht aus gov_10a_taxag.31 Die Ausgaben nach Art sind dieselben zwölf Arten wie in der Übersicht; in jedem Jahr, das auch die Tabelle von Statistik Austria enthält, muss jede Art dort denselben Wert haben (die Sozialleistungen in Geld schließen dort laut Fußnote die Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche, D.8, ein – hier ebenso).
Aufgabenbereiche aus zwei Quellen: Eurostat (gov_10a_exp) hatte für die jüngsten Jahre einen älteren Datenstand – die Summe der Bereiche stimmte nicht mit den Gesamtausgaben überein. Deshalb nehmen wir Eurostat nur für Jahre, in denen die Summe den Gesamtausgaben entspricht, und für die jüngsten Jahre die Tabelle von Statistik Austria, die auch die Übersicht verwendet. In einem Jahr, das beide mit aktuellem Stand enthalten, müssen alle zehn Bereiche übereinstimmen; erlaubt ist nur eine Rundungsdifferenz von 0,5 Mio. €. Welches Jahr aus welcher Quelle kommt, steht unter Quellen & Prüfungen.
Euro und Schilling: Eurostat bietet Beträge in zwei Einheiten an. Die Reihe „Euro/ECU“ ist bis Ende 1998 in ECU umgerechnet, mit dem Kurs des jeweiligen Jahres; die Reihe „Landeswährung“ rechnet die Schilling-Beträge vor dem Euro zum festen Umrechnungskurs um.32 Wir verwenden die zweite: Nur sie ist über den Wechsel 1998/1999 hinweg durchgehend. Geprüft wird, dass beide Einheiten ab 1999 gleich sind und dass die Werte für 1995 mit denen von Statistik Austria übereinstimmen. Beträge in Milliarden Euro sind nicht um die Inflation bereinigt.
In % des BIP ist berechnet: Betrag ÷ Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen desselben Jahres (Eurostat, nama_10_gdp) × 100. Bei jedem Datenupdate muss das Ergebnis mit dem Anteil übereinstimmen, den Eurostat selbst angibt – auf 0,05 Prozentpunkte, so genau rundet die Quelle.
Einnahmen nach Art: Umsatzsteuer; übrige Produktions- und Importabgaben (z. B. Mineralöl-, Tabak- und Kommunalsteuer); Steuern auf das Einkommen der privaten Haushalte (z. B. Lohnsteuer); Steuern auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften (z. B. Körperschaftsteuer); übrige Steuern auf Einkommen und Vermögen; Sozialbeiträge; Verkäufe und Gebühren; Zinsen und Gewinnanteile; übrige Einnahmen. Zusammen ergeben sie die Gesamteinnahmen – auch das wird jedes Jahr geprüft. Die „übrigen“ Posten sind berechnet (Summe minus die genannten Teile).
Schuldenstand: der Bruttoschuldenstand nach Maastricht am Jahresende (Eurostat, gov_10dd_edpt1), wie beim Schuldenzähler ein Bestand, keine Summe über das Jahr.31 Bei jedem Datenupdate muss er in jedem gemeinsamen Jahr gleich dem Stand am Ende des 4. Quartals sein, den der Schuldenzähler verwendet und gegen die Oesterreichische Nationalbank prüft. Auch hier gilt die Einheit „Landeswährung“.
Regierungen: Im Hintergrund stehen die Amtszeiten laut Bundeskanzleramt.20Die Werte gelten für Kalenderjahre, ein Jahr wird keiner Regierung zugerechnet. Das Budget eines Jahres beschließt meist schon die Regierung davor, und Einnahmen und Ausgaben hängen stark von der Wirtschaftslage ab. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Linie und einer Amtszeit ist deshalb ein Hinweis, kein Beleg für eine Ursache.
Steuern einzeln
Die Seite Steuern einzeln zeigt die Einzelsteuerliste von Statistik Austria: jede Steuer und jeden Sozialbeitrag mit seinem ESVG-Code, je Jahr seit 1995, dazu den Teilsektor, der sie einhebt.45 Die Liste enthält auch, was Österreich für die EU einhebt (Zölle und andere traditionelle Eigenmittel); das ziehen wir ab und zeigen den Anteil des Staates – dieselbe Abgrenzung wie in der Übersicht. Bei jedem Datenupdate geprüft: Die Steuern ergeben die Summen der Quelle, die Teilsektoren jede Steuer, und der Anteil des Staates stimmt in jedem Jahr mit Eurostat überein (Gütersteuern, Mehrwertsteuer, sonstige Produktionsabgaben, Einkommen- und Vermögensteuern, vermögenswirksame Steuern, Sozialbeiträge).
Der Teilsektor ist der, dem das ESVG die Steuer zurechnet: Die gemeinschaftlichen Bundesabgaben – etwa Lohnsteuer und Umsatzsteuer – zählen ganz zum Bund, auch der Teil, den Länder und Gemeinden als Ertragsanteile bekommen (siehe Länder und Gemeinden und Finanzausgleich). Wo die Quelle zwei Steuern nur gemeinsam einem Teilsektor zuordnet (Kammerbeiträge von Arbeitnehmern und Selbständigen, Wohnbauförderungsbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern), zeigen wir sie als eine Steuer und nennen die Teile. Gleich lautende Steuern unter verschiedenen Codes (etwa die Kapitalertragsteuer von Haushalten und von Kapitalgesellschaften) bekommen einen Zusatz aus der Bezeichnung des Codes.
Finanzausgleich: Ertragsanteile und Transfers
Die Seite Finanzausgleich zeigt die Tabelle „Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben“ von Statistik Austria (Tabellen zum Finanzausgleich, Quelle laut Tabelle auch das Finanzministerium)41: von den Erträgen über die Vorwegabzüge zum Nettoaufkommen, die Anteile von Bund, Ländern und Gemeinden, die Abzüge vor der Verteilung auf die Bundesländer und die Ertragsanteile je Land. Das ist die Berechnung für das Jahr, nach den Regeln des Finanzausgleichsgesetzes – eine eigene Zahlenwelt. In der Übersicht (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) zählen dieselben Abgaben ganz als Steuern des Bundes und die Ertragsanteile als Zahlung innerhalb des Staates2; im Bundeshaushalt (Kassendaten) stehen in der UG 16 die Abgaben nach Abzug dieser Anteile38. Die Beträge sind deshalb nicht vergleichbar.
Bei jedem Datenupdate geprüft: Die Zeilen und Spalten der Tabelle ergeben ihre Summen, und Bund, Länder und Gemeinden zusammen die Erträge. Der Anteil des Bundes laut Tabelle ist sein Anteil am Nettoaufkommen samt allen Vorwegabzügen und Abzügen. Die Beträge je Einwohner:in rechnen wir mit der Bevölkerung am 1. Jänner des Jahres (Statistik Austria, Bevölkerung zu Quartalsbeginn) und den Ertragsanteilen des Landes und seiner Gemeinden vor Abzügen.
Dazu zwei weitere Tabellen derselben Reihe43: die wesentlichen Transfers je Rechtstitel (Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden für bestimmte Aufgaben, Zahlungen zwischen Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden) und die Zahlungen je Gebietskörperschaft – Abgaben, Verteilung der gemeinsamen Abgaben, Transfers und was jeder Ebene am Ende bleibt, seit 2017. Die Vorzeichen sind die der Quelle: Minus heißt, die Ebene gibt ab. Auf der Seite zeigen wir die Zahlungen des Bundes positiv („vom Bund“). Die Summen je Überschrift (etwa „Bildung“) rechnen wir aus den Rechtstiteln; die Quelle weist nur die Summen der Blöcke aus.
Bei jedem Datenupdate geprüft: Jeder Transfer gleicht sich über die Ebenen aus (was eine Ebene zahlt, erhält eine andere), die Summenzeilen ergeben sich aus den Rechtstiteln, und die Gesamtsumme der Transfers ist dieselbe wie in der Zahlungstabelle. Dort ergeben Abgaben, Verteilung und Transfers die Gesamteinnahmen jeder Ebene, und die Verteilung stimmt mit der Tabelle der Ertragsanteile überein. Die Jahre bis 2023 stammen aus der Sammeldatei der Vorjahre, das letzte Jahr aus der Datei des Jahres; die Jahre müssen lückenlos sein. Bis 2023 galt das Finanzausgleichsgesetz 2017, seit 2024 gilt das Finanzausgleichsgesetz 202444 – mit anderen Regeln und Rechtstiteln (der Zukunftsfonds etwa steht erst ab 2024 in der Tabelle der Transfers). Für die Vorjahre ist die Tabelle der Transfers anders aufgebaut; wir zeigen sie nur für das letzte Jahr.
Gemeinden: Gemeinderechnungsabschlüsse
Die Seite Gemeinden zeigt die Tabellen von Statistik Austria zu den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden ohne Wien50: Haushalt (Ergebnis- und Finanzierungshaushalt nach VRV 2015) und Finanzschulden je Bundesland sowie für jede Gemeinde die Abgaben und Finanzschulden je Einwohner:in. Die Abgaben umfassen die Gemeindeabgaben, die Ertragsanteile und die Spielbankenabgabe; die Einwohner:innen sind die Zahlen laut Finanzausgleichsgesetz (Stichtag 31. Oktober zwei Jahre davor). Das ist eine eigene Zahlenwelt – Haushalt statt Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung, ohne Wien – und nicht mit der Übersicht oder dem Finanzausgleich vergleichbar.
Bei jedem Datenupdate geprüft: Die Bundesländer ergeben die Summe aller Gemeinden (Zahl, Einwohner:innen, Haushalt, Schulden), Nettoergebnis und Geldfluss sind die Differenz ihrer Teile, jede Gemeinde kommt genau einmal vor, und je Bundesland stehen in der Gemeindeliste so viele Gemeinden wie in der Tabelle der Gemeinden (die erste Ziffer der Gemeindekennziffer ist das Bundesland). Wo die Quelle bei den Finanzschulden „-“ statt einer Zahl hat, zeigen wir „–“ und setzen nicht 0 ein. Die Finanzschulden je Einwohner:in je Bundesland rechnen wir selbst.
Woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird, zeigen wir mit dem Ergebnishaushalt: Erträge nach Art (Tabelle 8, Mittelaufbringungsgruppen), Aufwendungen nach Aufgabe (Tabelle 6, Voranschlagsgruppen 0–9; für alle Gemeinden ohne Wien auch je Abschnitt aus Tabelle 7) und nach Art. Aufwendungen enthalten Abschreibungen, aber keine Investitionen. Geprüft wird, dass Gruppen, Abschnitte und Posten ihre Summen ergeben und dass jede dieser Tabellen dieselben Erträge, Aufwendungen und Nettoergebnisse hat wie die Übersicht (Tabelle 2). Vermögen, Personal und Haftungen kommen aus Tabelle 3 und 551; bei Oberösterreich 2022 und 2023 sind die Aktiva höher als die Bilanzsumme – laut Statistik Austria möglich, weil die Gemeinden teilweise uneinheitlich melden. Wir zeigen die Bilanzsumme der Passiva, die geprüft aufgeht.
Die Seiten der Bundesländer zeigen außerdem die politischen Bezirke (Tabellen 9, 11 und 14). Die Tabellen nennen nur den Namen des Bezirks; welcher Bezirk zu einer Gemeinde gehört, steht in den ersten drei Ziffern ihrer Gemeindekennziffer. Dass die Bezirke in der Reihenfolge dieser Kennziffern stehen, prüfen wir: Jeder Bezirk muss gleich viele Gemeinden haben wie seine Kennziffer, und jede Stadt mit eigenem Statut muss die gleichnamige Gemeinde sein. Außerdem ergeben die Bezirke jedes Bundeslands dessen Werte aus den anderen Tabellen. Die Finanzschulden je Bezirk sind nur die langfristigen (Code 141) – nicht dieselbe Zahl wie die Finanzschulden zum 31.12.
Den ganzen Haushalt einer Gemeinde nach Aufgaben und Konten veröffentlicht OffenerHaushalt.at (KDZ) für die Gemeinden, die ihre Daten dort freigegeben haben (CC BY 4.0). Die Dateien gibt es dort nur nach einer Bestätigung im Browser; einen automatischen Abruf für alle Gemeinden sieht die Plattform nicht vor. Wir verlinken deshalb und haben beim KDZ nach einem Zugang gefragt.
Sozialausgaben: Sozialschutzstatistik
Die Seite Sozialausgaben folgt derselben Statistik wie die Pensionen (ESSOSS bei Statistik Austria, ESSPROS bei Eurostat). Sozialausgaben sind die Sozialleistungen samt Verwaltungskosten und sonstigen Ausgaben, ohne Zahlungen zwischen den Sozialschutzsystemen46; die Sozialleistungen sind nach ihrem Hauptzweck acht Funktionen zugeordnet, von denen die Tabelle zwei zusammenfasst (Wohnen und Soziale Ausgrenzung)47. Das ist eine eigene Zahlenwelt: Sie zählt alle Sozialschutzsysteme, nicht nur den Staat, und ist nicht mit der Übersicht oder dem Bundeshaushalt vergleichbar.
Die Beträge für Österreich stammen von Statistik Austria, bis zum jüngsten Jahr (als vorläufig gekennzeichnet). Den Anteil am BIP rechnen wir selbst mit dem aktuellen BIP von Eurostat – so wie Eurostat und wie überall auf dieser Website. Statistik Austria nennt in ihrer Tabelle den Stand des BIP, mit dem sie rechnet; ist er älter, weicht ihre Sozialquote für die jüngsten Jahre etwas ab. Finanzierung und EU-Vergleich stammen von Eurostat. Die Einnahmen heißen wie in der Tabelle von Statistik Austria48; diese Tabelle selbst nutzen wir nicht, weil ihre letzte Zeile doppelt als 2023 beschriftet ist (die Werte sind die von Eurostat für 2024).
Bei jedem Datenupdate geprüft: Die Funktionen ergeben die Sozialleistungen, Statistik Austria und Eurostat haben in jedem Jahr dieselben Sozialausgaben, Sozialleistungen und Funktionen, Eurostat rechnet seinen Anteil am BIP mit demselben BIP, die Arten der Einnahmen ergeben die Summe, und Österreich hat im EU-Vergleich denselben Wert wie in der eigenen Reihe. Ausnahme: Bei der Arbeitslosigkeit 2021 und 2022 weicht Eurostat ab, offenbar ein anderer Datenstand. Die Abweichung steht auf der Seite, ist mit genau diesen Werten festgehalten und erklärt die Unterschiede in den Summen vollständig; jede andere Abweichung bricht ab.
Einzelne Leistungen (etwa Pflegegeld, Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld) und die Sozialschutzsysteme stammen aus zwei weiteren Tabellen derselben Reihe. Je System zeigen wir die Ausgaben ohne die Zahlungen an andere Systeme – diese zählen dort, wo das Geld ausgegeben wird; so rechnet auch Statistik Austria die Summe49. Geprüft: Die Leistungen ergeben ihre Funktion, die Funktionen sind dieselben wie in der Tabelle der Funktionen, die Systeme ergeben in jeder Spalte die Summe, und diese ist gleich den Sozialausgaben. Die Fußnoten der Tabelle der Leistungen sind gegenüber den Ziffern in den Zeilen um eins verschoben (Fußnote 1 passt etwa zur Zeile mit der Ziffer 2); wir zeigen sie deshalb gesammelt und ordnen sie keiner Leistung zu.
Pensionen: Sozialschutzstatistik
Die Seite Pensionen folgt dem Europäischen System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSPROS). Es zählt alle Sozialleistungen, die als Pension gezahlt werden – bei Alter, Invalidität, an Hinterbliebene und bei Arbeitslosigkeit39 –, egal aus welchem System: gesetzliche Pensionsversicherung, Ruhe- und Versorgungsgenüsse öffentlicher Rechtsträger, Unfallversicherung, Betriebspensionen. Ohne Verwaltungskosten, Sachkosten und Transfers zwischen den Systemen.40 Das ist eine eigene Zahlenwelt: Die Übersicht zeigt Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung), der Bundeshaushalt Zahlungen des Bundes – etwa den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung. Die Beträge sind deshalb nicht vergleichbar.
Summe und Anteil am BIP stammen von Eurostat, für Österreich in Landeswährung (vor 1999 Schilling zum festen Kurs, wie bei der Entwicklung), dazu der Anteil am BIP aller EU-Staaten. Die Aufteilung nach Funktion und Leistung stammt von Statistik Austria. Die Träger lesen wir aus der Bezeichnung der Leistung („… – Pensionsversicherung“, „… – öffentliche Rechtsträger“ usw.); Leistungen ohne Träger in der Bezeichnung stehen unter „Übrige“. Bei jedem Datenupdate geprüft: Die Summe von Statistik Austria ist in jedem Jahr seit 1995 dieselbe wie bei Eurostat, und die Leistungen ergeben ihre Funktion. Werte, die Eurostat als geschätzt oder vorläufig kennzeichnet – etwa der EU-Durchschnitt –, sind auf der Seite so gekennzeichnet.
EU-Vergleich
Die Seite EU-Vergleich und der Abschnitt „Was hinter den Ausgaben steht“ der Seite Pensionen verwenden nur Eurostat, weil dort alle Staaten nach denselben Regeln stehen. Jede Kennzahl hat ihr eigenes Vergleichsjahr: das neueste mit Wert für Österreich, die EU-27 und genug andere Staaten. Der Rang ist berechnet und zählt nur die Staaten mit Wert. Fehlt ein Staat, steht er als „ohne Wert“ bei der Kennzahl; ein fehlender Wert wird nie als null gerechnet, auch nicht, wenn er vermutlich null wäre.
Staatsfinanzen folgen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Staat ohne EU-Organe, wie Entwicklung und Übersicht. Bei jedem Datenupdate geprüft: Österreich hat hier denselben Wert wie auf der Seite Entwicklung (Rundung der Quelle ausgenommen). Die Anteile der Aufgabenbereiche rechnen wir selbst aus den Ausgaben und dem aktuellen BIP, für alle Staaten gleich: Eurostat weist sie in diesem Datensatz mit einem älteren BIP aus. Für einzelne Staaten weicht die Summe der Aufgaben trotzdem etwas von den Gesamtausgaben ab, weil die Beträge einen älteren Stand haben. Das steht in den Prüfungen.
Der Steuerkeil ist eine Modellrechnung für einen Musterfall, keine Auswertung echter Löhne. Eurostat veröffentlicht ihn, gerechnet haben ihn bis 2023 die OECD und ab 2024 die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission. Für 2024 kennzeichnet Eurostat deshalb einen Zeitreihenbruch.
Rund um die Pensionen kommen die Kennzahlen aus verschiedenen Statistiken: Sozialschutzstatistik, Befragung EU-SILC, Arbeitskräfteerhebung und Bevölkerung. Sie lassen sich nicht zusammenrechnen. Befragungen haben eine Schwankungsbreite, kleine Abstände zwischen Staaten sagen deshalb wenig. Die Vorausberechnung für 2050 ist ein Rechenergebnis aus Annahmen und als Modell gekennzeichnet.
EU-Haushalt: gezahlt und erhalten
Die Seite EU-Haushalt zeigt die Tabellen der Europäischen Kommission je Mitgliedstaat, Spalte Österreich, ab dem Jahr 2000.54 Sie sind eine eigene Zahlenwelt: Die Kommission rechnet aus Sicht des EU-Haushalts, der Bundeshaushalt aus Sicht der Kasse des Bundes, die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung periodengerecht. Die Beträge werden deshalb nicht gegeneinander gerechnet. Laut Kommission dienen sie nur der Darstellung, verbindlich sind die amtlichen Haushaltsdokumente.
- Gezahlt sind die Eigenmittel, die Österreich an die EU abführt, samt Zöllen und Korrekturen aus früheren Jahren. Bis 2020 weist die Quelle dafür eine Summe aus, ab 2021 Eigenmittel und Korrekturen getrennt; wir zählen sie zusammen.
- Erhalten sind die Ausgaben des EU-Haushalts, die die Kommission Österreich zuordnet. Dazu zählt auch, was direkt an Unternehmen oder Forschungseinrichtungen geht, nicht nur Geld, das über den Bundeshaushalt läuft.
- NextGenerationEU weist die Quelle in einer eigenen Tabelle aus. Der Fonds wird über eigene Anleihen der EU finanziert. In der Haupttabelle steht er in einer Spalte, die keinem Staat zugeteilt ist, er kommt also zu den Ausgaben dazu.
- Differenz ist erhalten minus gezahlt, von uns berechnet, einmal ohne und einmal mit NextGenerationEU. Sie ist kein amtlicher Nettosaldo.
Die Pipeline prüft, dass die Teile die Summen ergeben, dass NextGenerationEU nicht schon in den Ausgaben steckt und dass „gezahlt“ ohne Zölle den MwSt.- und BNE-basierten Eigenmitteln bei Eurostat entspricht (Abweichung höchstens 0,5 %). Diese Gegenprobe beginnt 2017: Die rückwirkende Anwendung des Eigenmittelbeschlusses 2014 führt die Kommission im Jahr 2016, Eurostat ordnet sie anders zu.
Regierungen und Steuergesetze
Die Seite Regierungen zeigt Fakten – welche Steuergesetze der Nationalrat unter welcher Regierung beschlossen hat, wer sie eingebracht und wer dafür gestimmt hat – und, als Schätzung gekennzeichnet, wie stark diese Gesetze laut den Gesetzesunterlagen entlasten oder belasten (siehe unten).
Was ein Steuergesetz ist. Jedes Bundesgesetz, das im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter dem Index „Steuerrecht“ steht – Steuern vom Einkommen und Ertrag, vom Vermögen und vom Umsatz, Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern, Gebühren und sonstiges Steuerrecht, ohne das Verfahrensrecht. Für jedes dieser Gesetze nennt das RIS die Stammfassung und jede Änderung mit dem Bundesgesetzblatt und den Parlamentsmaterialien: Regierungsvorlage, Antrag oder Ausschussbericht und die Sitzung des Nationalrats.21 Daraus wird je Gesetzesvorschlag ein Beschluss – auch wenn er, wie viele Budgetbegleitgesetze, ein Dutzend Steuergesetze auf einmal ändert. Nicht gezählt werden Aufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof, Kundmachungen und Verordnungen. Das Schlagwort „Steuern und Gebühren“ des Parlaments wäre unvollständig: Das Budgetbegleitgesetz 2001 etwa trägt es nicht, ändert aber unter anderem das Einkommensteuergesetz.
Abstimmung, Datum, Regierung. Ob der Vorschlag in dritter Lesung angenommen wurde und welche Fraktionen dafür und dagegen stimmten, stammt aus den Open-Data-Listen des Parlaments; das Datum ist der Tag der Sitzung laut den Plenarsitzungen des Parlaments.22 Dauerte die Sitzung mehrere Tage, stehen alle Tage da. Bei namentlichen Abstimmungen und bei „mehrstimmig“ ohne Aufteilung nach Fraktionen steht der Wortlaut des Parlaments; solche Beschlüsse zählen bei keiner Partei als „dafür“ oder „dagegen“. Zugeordnet wird jeder Beschluss der Regierung, die an diesem Tag laut Bundeskanzleramt im Amt war.20 Das heißt nicht, dass sie ihn allein zu verantworten hat: Gesetze beschließt der Nationalrat, eingebracht hat sie die Bundesregierung, Abgeordnete oder ein Ausschuss, und oft wirken sie erst unter der nächsten Regierung.
Parteien und Fraktionen. Abgestimmt wird im Nationalrat nach Klubs. Die Kürzel der Listen gehören zu den Klubs der Parteien – „F“ etwa ist der Freiheitliche Parlamentsklub, also die FPÖ. Nach der Abspaltung des BZÖ nennen die Listen bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode weiter „F“, später „F-BZÖ“; ob diese Stimmen der FPÖ oder dem BZÖ zuzurechnen sind, geht aus ihnen nicht hervor. Sie stehen deshalb unter einem eigenen Eintrag „F-BZÖ“ und zählen weder bei der FPÖ noch beim BZÖ. Das Liberale Forum bleibt getrennt von NEOS. Welche Parteien regierten, steht beim Bundeskanzleramt; Wechsel innerhalb einer Amtszeit (der Wechsel von der FPÖ zum BZÖ 2005, die Abberufung der von der FPÖ nominierten Regierungsmitglieder 2019) übernimmt die Pipeline aus dem Wortlaut der Seite.
Namen der Steuergesetze. Manche Gesetze wurden umbenannt, etwa das Mineralölsteuergesetz 1995 in „Mineralölsteuergesetz 2022“. Angezeigt wird der Name der Fassung, die am Tag des Beschlusses galt.
Entlastet und belastet: die Schätzung der Regierung
Seit 2013 muss jede Regierungsvorlage eine Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) haben: Das zuständige Ministerium schätzt darin unter anderem, wie sich das Vorhaben in den ersten fünf Jahren auf die öffentlichen Haushalte auswirkt.23 Diese Schätzungen übernimmt die Seite wie veröffentlicht – es sind Schätzungen vor dem Beschluss, keine Ergebnisse. Was der Nationalrat im Ausschuss oder im Plenum noch geändert hat, steht nicht darin; ist das laut Parlament geschehen, steht ein Hinweis beim Beschluss. Anträge von Abgeordneten haben keine WFA, deshalb fehlen sie in den Summen; ebenso Regierungsvorlagen, in deren Unterlagen keine WFA liegt.
Was übernommen wird. Aus dem Vorblatt jeder WFA die Tabelle „Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre“ – die Nettofinanzierung für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung – und, wo es sie gibt, die Tabelle „Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme“. Ein Gesetz kann mehrere WFA haben (Budgetbegleitgesetze haben Dutzende); jede zählt einmal, auch wenn das Parlament sie doppelt beigelegt hat. Reicht die Regierung mit einer Änderung ihrer Vorlage („Zu … d.B.“) eine WFA nach, zählt diese nur, wenn die Vorlage selbst keine hat (so bei der Steuerreform 2015/16) – sonst stünde ein geändertes Vorhaben zweimal in der Summe. Tabellen in eigener Gliederung werden nicht ausgewertet. „Budgetwirkung“ ist die Nettofinanzierung aller Gebietskörperschaften, summiert über die fünf Jahre: minus heißt, der Staat nimmt weniger ein oder gibt mehr aus – darin stecken auch Ausgaben und Verwaltungskosten.
Wann „entlastet“ oder „belastet“ dasteht. Die Vorzeichen in den Tabellen pro Maßnahme sind nicht einheitlich: Bei Steuern heißt minus „weniger Einnahmen“, bei Ausgaben manchmal „weniger Ausgaben“ und manchmal „Kosten“. Deshalb steht „entlastet“ (weniger Einnahmen des Staates) oder „belastet“ (mehr Einnahmen) nur, wenn die Summe der Maßnahmen in jedem Jahr genau den Erträgen laut derselben WFA entspricht – dann sind es nachweislich Einnahmen. Genauso beim ganzen Vorhaben: wenn seine Nettofinanzierung in jedem Jahr den Erträgen entspricht. Erlaubt ist dabei nur die Rundung der Tabellen (je Zeile eine halbe Einheit, meist ½ Tsd. €). Alles andere steht mit seinen Beträgen da, aber ohne diese Kennzeichnung. Wer genau entlastet oder belastet wird – Familien, Unternehmen, Pendler –, sagt die Bezeichnung der Maßnahme; eine Aufteilung nach Einkommen ist das nicht.
Summen. Je Regierung und Partei werden die gekennzeichneten Posten über die fünf Jahre jeder WFA addiert (berechnet). Die Summen sind unvollständig, solange Beschlüsse ohne WFA oder ohne eindeutiges Vorzeichen dabei sind – wie viele, steht jeweils daneben. Die Schätzungen verschiedener Jahre sind nicht inflationsbereinigt.
Ohne WFA: Schätzungen des Budgetdienstes. Viele große Steuergesetze seit 2019 gingen als Antrag von Abgeordneten oder eines Ausschusses durch den Nationalrat und haben deshalb keine WFA – etwa das Steuerreformgesetz 2020, das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 oder das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025. Für einige davon hat der Budgetdienst des Parlaments die finanziellen Auswirkungen in einer Analyse beziffert.24Die Seite übernimmt dann den Abschnitt seiner Tabelle, der zu diesem Gesetz gehört, mit allen Zeilen. Die Tabellen des Budgetdienstes verwenden unterschiedliche Vorzeichen – teils die Nettofinanzierung, teils ein „Entlastungsvolumen“ (positiv), teils Mehreinzahlungen positiv und Minderauszahlungen negativ in derselben Tabelle. Wie jede Tabelle zu lesen ist, ist je Analyse festgelegt und am Text der Analyse geprüft; die Pipeline prüft zusätzlich, dass die Zeilen mit diesen Vorzeichen genau die Summenzeile der Tabelle ergeben (nur Rundung erlaubt). Angezeigt wird alles wie bei der WFA: minus heißt, der Staat hat weniger Geld. „Entlastet“ und „belastet“ stehen nur bei Zeilen auf der Einnahmenseite. Diese Beträge stehen getrennt von den Summen laut WFA – andere Quelle, eigene Jahre je Analyse, und sie beschreiben den Antrag, wie er dem Budgetdienst vorlag. Die Anmerkungen und die Quellenangabe des Budgetdienstes stehen bei jedem Beschluss.
Der Einkommensteuer-Tarif je Jahr
Der Tarif kommt aus allen Fassungen von § 33 des Einkommensteuergesetzes im RIS seit 1994.25 Das Datum einer Fassung ist aber nicht das Steuerjahr: Die Fassung der Steuerreform 2015/2016 galt ab August 2015, der neue Tarif erst ab 2016; die Senkung des Eingangssteuersatzes 2020 galt rückwirkend für das ganze Jahr. Ab welchem Jahr ein Tarif gilt, steht in den Inkrafttretensbestimmungen (§ 124b), für das erste Jahr im Hinweis des RIS zur Fassung und für Inflationsanpassungen per Verordnung in den Anmerkungen zum Gesetzestext. Trat eine Senkung zur Jahresmitte in Kraft, legt § 124b für dieses Jahr einen Mischsatz fest; er ersetzt dann den Satz im Text. Von 2005 bis 2015 stand im Gesetz eine Formel: Steuer an den Grenzen, dazwischen gleichmäßig steigend. Die Grenzsteuersätze dafür sind berechnet. In einigen Fassungen ist die Formel im RIS nur als Grafik hinterlegt – sie wurde angesehen und ist über ihre Prüfsumme festgehalten, der Text daneben wird trotzdem geprüft.
Die Pipeline prüft, dass alle Fassungen lückenlos einem Tarif zugeordnet sind und innerhalb eines Tarifs dieselben Werte haben, dass jede Bestimmung in § 124b zu § 33 Abs. 1 ausgewertet ist und dass jede Änderung einem Gesetzesbeschluss des Nationalrats zugeordnet ist. Eine neue Fassung oder Bestimmung stoppt die Veröffentlichung, bis sie zugeordnet ist.
Die Steuerbeträge sind eine Modellrechnung: der Tarif auf ein zu versteuerndes Einkommen, ohne Absetzbeträge und ohne 13. und 14. Gehalt. Bis 2004 gab es zusätzlich den allgemeinen Steuerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3), mit der Steuerreform 2005 ist er im Tarif aufgegangen – deshalb beginnt die Rechnung 2005. Davor sind nur die Stufen dargestellt, bis 2001 in Schilling.
Bei gleicher Kaufkraft (kalte Progression): Das Einkommen jedes Jahres ist das Einkommen des letzten Jahres mit Jahresdurchschnitt der Preise, umgerechnet mit dem Verbraucherpreisindex von Statistik Austria26 – Einkommen im Jahr = Einkommen im Bezugsjahr × Index des Jahres ÷ Index des Bezugsjahres. Die Annahme, dass ein Einkommen genau mit den Preisen steigt, ist ein Modell; sie zeigt, was der Tarif allein bewirkt. Verwendet wird die durchgehende Reihe „Basis 2000“ (Jahresdurchschnitte). Geprüft wird, dass jeder Jahresdurchschnitt das Mittel seiner zwölf Monate ist (auf eine Nachkommastelle gerundet), dass die Reihe ab 2005 lückenlos ist und dass kein verwendeter Wert als vorläufig gekennzeichnet ist. Für das laufende Jahr gibt es noch keinen Jahresdurchschnitt – die Sicht endet ein Jahr früher.
Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer
Die Sätze kommen ebenso aus allen Fassungen im RIS.25Die Körperschaftsteuer ist der Satz laut § 22 Abs. 1 KStG je Veranlagungsjahr; ab welchem Jahr eine Fassung gilt, belegt § 26c KStG. Die Umsatzsteuer gilt je Umsatz – ihre Sätze laut § 10 UStG stehen deshalb tagesgenau, belegt durch den Hinweis des RIS zur Fassung oder durch § 28 UStG. Befristete Sätze („Abweichend von § 10 …“) stehen in § 28: Jeder Stand des Wortlauts (Satz und Zeitraum) wird mit dem Gesetz gezeigt, das ihn so festgelegt hat – das ist das Gesetz, mit dem die erste Fassung von § 28 mit diesem Stand entstanden ist. Geprüft wird wie beim Tarif: Jede Fassung gehört lückenlos zu einem Zeitraum und hat dessen Sätze, jede Prozentangabe im Text ist einem Satz zugeordnet (sonst bricht die Pipeline ab) und jede Änderung einem Gesetzesbeschluss des Nationalrats.
Verteilung nach Einkommen
Wie sich die Entlastung eines Gesetzes auf die zehn Einkommensgruppen (Dezile) verteilt, kommt aus den Analysen des Budgetdienstes24 – nur aus Tabellen, die genau einem Gesetzesbeschluss zuzuordnen sind (nicht aus Analysen ganzer Pakete). Es sind Schätzungen mit einem Simulationsmodell (EUROMOD), zum Stand des analysierten Vorschlags. Die Werte werden wörtlich übernommen; geprüft wird, dass jede Tabelle in sich aufgeht: Dezile ergeben das Gesamt, Anteile 100 %, Maßnahmen die Summe des Gesetzes und Entlastung in % die Entlastung in Euro geteilt durch das Einkommen – jeweils nur mit der Rundung der Quelle als Toleranz. Ältere Analysen ohne eigene Seite (2015, 2018) sind über die Liste der Analysen des Parlaments mit Titel und Datum belegt.
Automatische Prüfungen
Bei jedem Datenupdate prüft die Pipeline unter anderem: Ergeben die Teilsektoren den Gesamtstaat? Ergeben die Aufgabenbereiche die Gesamtausgaben, die Gruppen ihren Aufgabenbereich und die Ausgabenarten die Summe der Ausgaben? Fließt in jeden Zwischenknoten genauso viel hinein wie hinaus? Weicht etwas um mehr als 0,5 % ab, wird nichts veröffentlicht. Für denselben Wert aus zwei Veröffentlichungen (Gesamtausgaben, Steuern und Sozialbeiträge sowie der Finanzierungssaldo bei Statistik Austria und Eurostat) ist nur eine Rundungsdifferenz von höchstens 0,5 Mio. € zulässig. Beim Schuldenstand muss jedes Quartal lückenlos vorliegen. Bei den Regierungen und Steuergesetzen muss jeder Gesetzesvorschlag aus dem RIS in den Listen des Parlaments stehen, in dritter Lesung angenommen sein, seine Sitzung gefunden werden und genau einer Regierung zuzuordnen sein; jede Fraktion muss bekannt sein. In jeder WFA muss die Nettofinanzierung gesamt die Summe der Gebietskörperschaften sein, und die Unterlagen jeder Regierungsvorlage ab 2013 müssen geladen sein; bei den Tabellen des Budgetdienstes müssen die Zeilen wörtlich wie erwartet dastehen und mit den festgelegten Vorzeichen die Summenzeile ergeben; beim Einkommensteuer-Tarif muss jede Fassung seit 1994 einem belegten Tarif zugeordnet sein, ebenso jede Fassung der Körperschaft- und Umsatzsteuer einem belegten Zeitraum, und jeder Jahresdurchschnitt der Preise muss zu seinen Monaten passen. Bei den Förderungen muss jede Leistungsart, jedes Ressort und jeder Aufgabenbereich bekannt sein, und alle Aufteilungen müssen dieselbe Summe ergeben. Bei der Entwicklung seit 1995 muss jedes Jahr vollständig sein, die Arten müssen jedes Jahr die Gesamteinnahmen und -ausgaben ergeben und mit Statistik Austria übereinstimmen, beim Wechsel der Quelle der Aufgabenbereiche müssen beide Quellen dieselben Werte haben, und der Schuldenstand am Jahresende muss dem 4. Quartal entsprechen. Die Ergebnisse stehen unter Quellen & Prüfungen.