Regierung Bierlein

03.06.2019 – 07.01.2020

Bundeskanzlerin: Brigitte Bierlein

Regierungsparteien: keine Parteiangabe beim Bundeskanzleramt

Zusammensetzung laut Bundeskanzleramt: Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, Vizekanzler Clemens Jabloner, 6 Ministerinnen und 6 Minister

Gesetzesbeschlüsse zu Steuergesetzen4in dieser Amtszeit, laut RIS und Parlament
Eingebracht als0 Regierungsvorlagen3 Anträge von Abgeordneten, 1 aus einem Ausschuss
Einstimmig beschlossen0keine Fraktion dagegen
Betroffene Steuergesetze302 neu erlassen, 0 aufgehoben

Entlastet und belastet – Schätzung der Regierung

Schätzung Aus der Folgenabschätzung (WFA) der Regierungsvorlagen, vor dem Beschluss geschätzt, erste fünf Jahre – kein Ergebnis. „Entlastet“: Der Staat nimmt laut Schätzung weniger ein, „belastet“: mehr. Wie gerechnet wird

Was die Schätzung nicht enthält

Änderungen im Nationalrat sind darin nicht enthalten. Anträge von Abgeordneten haben keine WFA, Regierungsvorlagen erst ab 2013. Die WFA legt das zuständige Ministerium jeder Regierungsvorlage bei.

Entlastungen laut WFA–weniger Einnahmen, Summe der ersten fünf Jahre (Schätzung)
Belastungen laut WFA–mehr Einnahmen, Summe der ersten fünf Jahre (Schätzung)
Beschlüsse mit Schätzung0 von 44 Anträge ohne WFA · 3 Beschlüsse ohne WFA beziffert der Budgetdienst

Keiner der Beschlüsse dieser Amtszeit hat eine WFA mit Beträgen.

Ohne WFA: Schätzung des Budgetdienstes

Für 3 Beschlüsse ohne WFA hat der Budgetdienst des Parlaments die finanziellen Auswirkungen in einer Analyse beziffert: Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020 (ÖVP, FPÖ), Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ), Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG (ÖVP, FPÖ). Diese Beträge stehen getrennt von den Summen laut WFA: Sie stammen aus einer anderen Quelle, jede Analyse hat ihre eigene Tabelle (meist vier bis fünf Jahre), und sie beschreiben den Antrag, wie er dem Budgetdienst vorlag.

Entlastungen laut Budgetdienst3,3 Mrd. €weniger Einnahmen, Summe der Jahre der Tabelle (Schätzung)
Belastungen laut Budgetdienst1,5 Mrd. €mehr Einnahmen, Summe der Jahre der Tabelle (Schätzung)
Budgetwirkung laut Budgetdienst-1,7 Mrd. €minus = der Staat hat weniger Geld, auch Ausgaben

Größte Entlastungen laut Budgetdienst

Maßnahme laut BudgetdienstGesetzesbeschlussSumme
Erhöhung Rückerstattung SV Beiträge und Erhöhung VerkehrsabsetzbetragSteuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.20191,1 Mrd. €2019–2023
Erhöhung PensionistenabsetzbetragSteuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019800,0 Mio. €2019–2023
Erhöhung Grenze für Sofortabschreibung geringwertiger WirtschaftsgüterSteuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019540,0 Mio. €2019–2023
Senkung KV-Beitrag für Selbständige und BäuerInnenSteuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019400,0 Mio. €2019–2023
Vereinfachte Pauschalierung für KleinunternehmerSteuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019150,0 Mio. €2019–2023

Größte Belastungen laut Budgetdienst

Maßnahme laut BudgetdienstGesetzesbeschlussSumme
Ust ab dem 1. Cent für Kleinlieferungen/Online-Plattformen werden SteuerschuldnerAbgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019450,0 Mio. €2019–2023
Steuerliche Zuschreibungsobergrenze nach UmgründungenSteuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019300,0 Mio. €2019–2023
Erhöhung TabaksteuerSteuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019267,0 Mio. €2019–2023
Erträge aus der Meldepflicht für Online-PlattformenAbgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019120,0 Mio. €2019–2023
Steuerabzug für ausländische ArbeitgeberAbgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020 (ÖVP, FPÖ)19.09.2019120,0 Mio. €2019–2023

© Parlamentsdirektion / Budgetdienst

Am häufigsten geändert

Neu erlassen und aufgehoben

„Aufgehoben“ laut RIS: Das Gesetz ist durch diesen Beschluss außer Kraft getreten (auch formale Bereinigungen alter Gesetze).

Alle Beschlüsse

Datum der dritten Lesung im Nationalrat. Der Titel führt zur Seite des Parlaments mit Gesetzestext, Erläuterungen und Abstimmung.

BeschlossenGesetzesbeschlussSteuergesetzeAbstimmung im NationalratBudgetwirkung (Schätzung)
19.09.2019Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020 (ÖVP, FPÖ)Antrag (ÖVP, FPÖ) · 983/A · BGBl. I Nr. 91/2019DiStG 2020 neu, EStG 1988, EU-AHG, EU-MPfG neu, UStG 1994, Werbeabgabegesetz 2000Dafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOSDagegen: JETZT916,0 Mio. €laut Budgetdienst, 2019–2023
19.09.2019Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ)Antrag (ÖVP, FPÖ) · 984/A · BGBl. I Nr. 103/2019ADG, Alkoholsteuergesetz, Elektrizitätsabgabegesetz, Energieabgabenvergütungsgesetz, Erdgasabgabegesetz, EStG 1988, GebG, GrEStG 1987, KfzStG 1992, KStG 1988, Mineralölsteuergesetz 1995, NoVAG 1991, Tabaksteuergesetz 1995, UmgrStG, UStG 1994, VersStG 1953Dafür: ÖVP, FPÖ, NEOSDagegen: SPÖ, JETZT-2,7 Mrd. €laut Budgetdienst, 2019–2023
19.09.2019Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG (ÖVP, FPÖ)Antrag (ÖVP, FPÖ) · 985/A · BGBl. I Nr. 104/2019ADG, Alkoholsteuergesetz, Biersteuergesetz 1995, EStG 1988, EU-VAHG, Feuerschutzsteuergesetz 1952, FlugAbgG, GebG, GrEStG 1987, GrStG 1955, KommStG 1993, KStG 1988, Mineralölsteuergesetz 1995, NoVAG 1991, Schaumweinsteuergesetz 1995, StabAbgG, StiftEG, Tabaksteuergesetz 1995, UmgrStG, UStG 1994, VersStG 1953, VPDGDafür: ÖVP, FPÖ, NEOSDagegen: SPÖ, JETZT2,0 Mio. €laut Budgetdienst, 2019–2023
19.09.2019Stiftungseingangssteuergesetz, ÄnderungAusschuss (Bericht und Antrag) · 690 d.B. · BGBl. I Nr. 100/2019StiftEGDafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ, JETZTDagegen: NEOSkeine WFA (Antrag)

Schätzungen laut Budgetdienst: © Parlamentsdirektion / Budgetdienst

Schätzungen im Detail

Ohne WFA, laut Budgetdienst

Je Beschluss der Abschnitt aus der Tabelle des Budgetdienstes, in Mio. € wie in der Quelle.

Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020 (ÖVP, FPÖ) 19.09.2019 · Budgetdienst916,0 Mio. €

Schätzung laut Budgetdienst des Parlaments: Initiativanträge zu Steuergesetzen (05.09.2019), Tabelle „Finanzielle Auswirkungen“ (PDF, S. 3). In Mio. € wie in der Quelle, Vorzeichen umgerechnet: minus = der Staat hat weniger Geld. Budgetwirkung = Nettofinanzierung Abgabenänderungsgesetz 2020, Summe 2019–2023. © Parlamentsdirektion / Budgetdienst

Laut Budgetdienst, Mio. €20192020202120222023Summe
Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
Erträge aus der Digitalsteuer belastet–25283134118
Erträge aus der Meldepflicht für Online-Plattformen belastet–30303030120
Ust ab dem 1. Cent für Kleinlieferungen/Online-Plattformen werden Steuerschuldner belastet––150150150450
Steuerabzug für ausländische Arbeitgeber belastet–30303030120
Meldepflicht für Leistungen von Dolmetschern, Übersetzern und Sachverständigen belastet–555520
Meldepflicht für aggressive Steuerplanungsgestaltungen belastet–1325252588
Nettofinanzierung Abgabenänderungsgesetz 2020–103268271274916

Unter der Tabelle des Budgetdienstes steht (wörtlich, gilt für die ganze Tabelle):

Anmerkung: Die Quantifizierung der Maßnahmen zur Entlastung niedriger Einkommen (grün markiert) sind nicht Bestandteil einer WFA. Für die Senkung der KV-Beiträge wurde eine eigene Berechnung auf Grundlage der Rechnungsabschlüsse der SVA bzw. SVB für das Jahr 2017 durchgeführt. Die Beträge für die Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages und der Rückerstattung der SV-Beiträge beziehen sich auf die geplante Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die eine Kostentragung durch den Bund vorsieht.

Anmerkung zur Tabelle: Die im Budgetausschuss vom 12. September 2019 beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (insbesondere gestaffelte Pensionserhöhung über den Anpassungsfaktor für niedrige Pensionen) bzw. Änderungen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen werden in einer Anfragebeantwortung des Budgetdienstes vom 18. September 2019 dargestellt. Die Berechnungen des Budgetdienstes haben für die Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages, die Rückerstattung der SV-Beiträge und Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages von der obigen Aufstellung abweichende finanzielle Auswirkungen ergeben, die in dieser Anfragebeantwortung dargestellt werden.

Quelle: WFA zum Steuerreformgesetz I 2019/20 (147/ME), zum Digitalsteuergesetz 2020, Umsatzsteuergesetz 1994, Änderung (132/ME), zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 (150/ME) und zum Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung u.a.; Abgabeverwaltungsorganisationsgesetz 2010 Aufhebung; Bundesabgabenordnung u.a., Änderung; eigene Berechnungen

Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (ÖVP, FPÖ) 19.09.2019 · Budgetdienst-2,7 Mrd. €

Schätzung laut Budgetdienst des Parlaments: Initiativanträge zu Steuergesetzen (05.09.2019), Tabelle „Finanzielle Auswirkungen“ (PDF, S. 3). In Mio. € wie in der Quelle, Vorzeichen umgerechnet: minus = der Staat hat weniger Geld. Budgetwirkung = Nettofinanzierung Steuerreformgesetz 2020, Summe 2019–2023. © Parlamentsdirektion / Budgetdienst

Laut Budgetdienst, Mio. €20192020202120222023Summe
Entlastungsmaßnahmen
Erhöhung Kleinunternehmergrenze (Ust) entlastet–-20-25-25-25-95
Vortsteuerabzug für Elektrofahrräder entlastet–-8-10-10-10-38
Steuerliche Anpassung bei Biogas und Wasserstoff entlastet–-8-10-10-10-38
Eigenstrombefreiung Photovoltaik entlastet–-8-10-10-10-38
Steuerliche Förderung LNG entlastet–-5-5-5-5-20
Ermäßigter Steuersatz für E-Books und E-Papers entlastet–-16-20-20-20-76
Vereinfachte Pauschalierung für Kleinunternehmer entlastet––-50-50-50-150
Erhöhung Grenze für Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter entlastet––-270-180-90-540
Erhöhung Pensionistenabsetzbetrag entlastet–-200-200-200-200-800
Erhöhung Rückerstattung SV Beiträge und Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag entlastet––-300-400-400-1 100
Senkung KV-Beitrag für Selbständige und BäuerInnen entlastet–-100-100-100-100-400
Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
Erhöhung Tabaksteuer belastet–225689100267
Mehraufkommen Umsatzsteuer aus Tabaksteuererhöhung belastet–410172051
Steuerliche Zuschreibungsobergrenze nach Umgründungen belastet–75757575300
Pflichtveranlagung bei zwei Dienstverhältnissen (bei beschränkter Steuerpflicht) belastet––55515
Nettofinanzierung Steuerreformgesetz 2020–-264-854-824-720-2 662

Unter der Tabelle des Budgetdienstes steht (wörtlich, gilt für die ganze Tabelle):

Anmerkung: Die Quantifizierung der Maßnahmen zur Entlastung niedriger Einkommen (grün markiert) sind nicht Bestandteil einer WFA. Für die Senkung der KV-Beiträge wurde eine eigene Berechnung auf Grundlage der Rechnungsabschlüsse der SVA bzw. SVB für das Jahr 2017 durchgeführt. Die Beträge für die Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages und der Rückerstattung der SV-Beiträge beziehen sich auf die geplante Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die eine Kostentragung durch den Bund vorsieht.

Anmerkung zur Tabelle: Die im Budgetausschuss vom 12. September 2019 beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (insbesondere gestaffelte Pensionserhöhung über den Anpassungsfaktor für niedrige Pensionen) bzw. Änderungen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen werden in einer Anfragebeantwortung des Budgetdienstes vom 18. September 2019 dargestellt. Die Berechnungen des Budgetdienstes haben für die Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages, die Rückerstattung der SV-Beiträge und Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages von der obigen Aufstellung abweichende finanzielle Auswirkungen ergeben, die in dieser Anfragebeantwortung dargestellt werden.

Quelle: WFA zum Steuerreformgesetz I 2019/20 (147/ME), zum Digitalsteuergesetz 2020, Umsatzsteuergesetz 1994, Änderung (132/ME), zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 (150/ME) und zum Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung u.a.; Abgabeverwaltungsorganisationsgesetz 2010 Aufhebung; Bundesabgabenordnung u.a., Änderung; eigene Berechnungen

Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG (ÖVP, FPÖ) 19.09.2019 · Budgetdienst2,0 Mio. €

Schätzung laut Budgetdienst des Parlaments: Initiativanträge zu Steuergesetzen (05.09.2019), Tabelle „Finanzielle Auswirkungen“ (PDF, S. 3). In Mio. € wie in der Quelle, Vorzeichen umgerechnet: minus = der Staat hat weniger Geld. Budgetwirkung = Nettofinanzierung Finanz-Organisationsreformgesetz, Summe 2019–2023. © Parlamentsdirektion / Budgetdienst

Laut Budgetdienst, Mio. €20192020202120222023Summe
Auszahlungen für Personalaufwand011114
Auszahlungen für Werkleistungen-20000-2
Nettofinanzierung Finanz-Organisationsreformgesetz-211112

Ausgaben ohne Kennzeichnung entlastet/belastet – sie zählen nur zur Budgetwirkung.

Unter der Tabelle des Budgetdienstes steht (wörtlich, gilt für die ganze Tabelle):

Anmerkung: Die Quantifizierung der Maßnahmen zur Entlastung niedriger Einkommen (grün markiert) sind nicht Bestandteil einer WFA. Für die Senkung der KV-Beiträge wurde eine eigene Berechnung auf Grundlage der Rechnungsabschlüsse der SVA bzw. SVB für das Jahr 2017 durchgeführt. Die Beträge für die Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages und der Rückerstattung der SV-Beiträge beziehen sich auf die geplante Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die eine Kostentragung durch den Bund vorsieht.

Anmerkung zur Tabelle: Die im Budgetausschuss vom 12. September 2019 beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (insbesondere gestaffelte Pensionserhöhung über den Anpassungsfaktor für niedrige Pensionen) bzw. Änderungen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen werden in einer Anfragebeantwortung des Budgetdienstes vom 18. September 2019 dargestellt. Die Berechnungen des Budgetdienstes haben für die Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages, die Rückerstattung der SV-Beiträge und Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages von der obigen Aufstellung abweichende finanzielle Auswirkungen ergeben, die in dieser Anfragebeantwortung dargestellt werden.

Quelle: WFA zum Steuerreformgesetz I 2019/20 (147/ME), zum Digitalsteuergesetz 2020, Umsatzsteuergesetz 1994, Änderung (132/ME), zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 (150/ME) und zum Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung u.a.; Abgabeverwaltungsorganisationsgesetz 2010 Aufhebung; Bundesabgabenordnung u.a., Änderung; eigene Berechnungen

Steuern und Sozialbeiträge in der Amtszeit

Jahreswerte des Staates insgesamt. Regierungen wechseln oft unterjährig – ein Jahr kann daher zu zwei Regierungen gehören. Das Aufkommen hängt auch von Konjunktur, Inflation und Beschäftigung ab; die Zahlen zeigen nicht, was die Gesetze dieser Regierung bewirkt haben. Alle Jahre im Diagramm

JahrSteuern und Sozialbeiträgein % des BIPProduktions- und ImportabgabenEinkommen- und VermögensteuernVermögenswirksame SteuernSozialbeiträge
2019171,3 Mrd. €43,3 %14,1 %13,6 %0,0 %15,6 %
2020162,6 Mrd. €42,8 %13,8 %12,8 %0,0 %16,2 %

Eurostat, gov_10a_taxag (Staat insgesamt), Stand 28.10.2026. Teile in % des BIP. Bis 1998 Schilling, von Eurostat zum festen Kurs in Euro umgerechnet. Die jüngsten Jahre können sich noch ändern (Revisionen). Jede Steuer einzeln: Steuern. Abgezogen wird „Beträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist“ – laut Quelle in allen Jahren 0.