Regierung Kurz I

18.12.2017 – 28.05.2019

Bundeskanzler: Sebastian Kurz (ÖVP)

Regierungsparteien: ÖVP, FPÖ (bis 22.05.2019)

Zusammensetzung laut Bundeskanzleramt: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), bis 22. Mai 2019 Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), ab 22. Mai 2019 Vizekanzler Hartwig Löger (am 28. Mai mit dem interimistischen Vorsitz der Bundesregierung betraut), bis 22. Mai 2019 3 Ministerinnen und 4 Minister (nominiert von ÖVP), 2 Ministerinnen und 3 Minister (nominiert von FPÖ), 1 Staatssekretärin (nominiert von ÖVP) und 1 Staatssekretär (nominiert von FPÖ), am 22. Mai 2019 Amtsenthebung der von der FPÖ nominierten Regierungsmitglieder (mit Ausnahme der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres).

Gesetzesbeschlüsse zu Steuergesetzen9in dieser Amtszeit, laut RIS und Parlament
Eingebracht als8 Regierungsvorlagen0 Anträge von Abgeordneten, 1 aus einem Ausschuss
Einstimmig beschlossen1keine Fraktion dagegen · 1 ohne Aufteilung nach Fraktionen
Betroffene Steuergesetze360 neu erlassen, 23 aufgehoben

Entlastet und belastet – Schätzung der Regierung

Schätzung Aus der Folgenabschätzung (WFA) der Regierungsvorlagen, vor dem Beschluss geschätzt, erste fünf Jahre – kein Ergebnis. „Entlastet“: Der Staat nimmt laut Schätzung weniger ein, „belastet“: mehr. Wie gerechnet wird

Was die Schätzung nicht enthält

Änderungen im Nationalrat sind darin nicht enthalten. Anträge von Abgeordneten haben keine WFA, Regierungsvorlagen erst ab 2013. Die WFA legt das zuständige Ministerium jeder Regierungsvorlage bei.

Entlastungen laut WFA5,8 Mrd. €weniger Einnahmen, Summe der ersten fünf Jahre (Schätzung)
Belastungen laut WFA1,1 Mrd. €mehr Einnahmen, Summe der ersten fünf Jahre (Schätzung)
Beschlüsse mit Schätzung4 von 91 Antrag ohne WFA · 4 WFA ohne Beträge

Größte Entlastungen

Maßnahme laut WFAGesetzesbeschlussSumme
Familienbonus Plus (1.500 EUR/Kind bis 18J, darüber 500 EUR/Kind; zusätzlicher Kindermehrbetrag für Alleinerzieher/Alleinverdiener iHv 250 EUR/Kind, indexierte Maßnahmen für Kinder in EU/EWR und CH)Jahressteuergesetz 2018 – JStG 201804.07.20185,3 Mrd. €2018–2022
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994ganzes Vorhaben (nur Einnahmen)Umsatzsteuergesetz 1994, Änderung21.03.2018480,0 Mio. €2018–2022
Ausweitung der Regelung für ElementarversicherungenJahressteuergesetz 2018 – JStG 201804.07.201820,0 Mio. €2018–2022

Größte Belastungen

Maßnahme laut WFAGesetzesbeschlussSumme
Abschaffung KIF und Absetzbarkeit d. KinderbetreuungskostenJahressteuergesetz 2018 – JStG 201804.07.2018930,0 Mio. €2018–2022
ATAD-UmsetzungJahressteuergesetz 2018 – JStG 201804.07.2018200,0 Mio. €2018–2022

Ohne Kennzeichnung entlastet/belastet, nur mit Budgetwirkung insgesamt: Familienlastenausgleichsgesetz 1967, Einkommensteuergesetz 1988 u.a., Änderung; Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG. Dort sind Einnahmen und Ausgaben gemischt oder die WFA hat keine Tabelle je Maßnahme – siehe die Details.

Verteilung nach Einkommen

Für einen Beschluss dieser Regierung hat der Budgetdienst geschätzt, wie sich die Entlastung auf die zehn Einkommensgruppen (Dezile) verteilt – gleich verteilt wären es je 10 %.

© Parlamentsdirektion / Budgetdienst

Am häufigsten geändert

Neu erlassen und aufgehoben

„Aufgehoben“ laut RIS: Das Gesetz ist durch diesen Beschluss außer Kraft getreten (auch formale Bereinigungen alter Gesetze).

Alle Beschlüsse

Datum der dritten Lesung im Nationalrat. Der Titel führt zur Seite des Parlaments mit Gesetzestext, Erläuterungen und Abstimmung.

BeschlossenGesetzesbeschlussSteuergesetzeAbstimmung im NationalratBudgetwirkung (Schätzung)
21.03.2018Umsatzsteuergesetz 1994, ÄnderungRegierungsvorlage · 23 d.B. · BGBl. I Nr. 12/2018UStG 1994Dafür: ÖVP, FPÖ, NEOSDagegen: SPÖ, Liste Pilz-480,0 Mio. €laut WFA, 5 Jahre
21.03.2018Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 - VersVertrRÄG 2018Regierungsvorlage · 26 d.B. · BGBl. I Nr. 16/2018EStG 1988mehrstimmigdafür: V, F, N, tlw. Pohne Aufteilung nach Fraktionen in den Daten des ParlamentsWFA ohne Beträge
04.07.2018Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018Regierungsvorlage · 190 d.B. · BGBl. I Nr. 62/2018EStG 1988, EU-AHG, GebG, GrEStG 1987, KfzStG 1992, KStG 1988, UmgrStG, UStG 1994, VersStG 1953Dafür: ÖVP, FPÖ, NEOSDagegen: SPÖ, Liste Pilz-4,2 Mrd. €laut WFA, 5 Jahre
04.07.2018Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBGRegierungsvorlage · 192 d.B. · BGBl. I Nr. 61/2018AlkAbgG 1973 aufgehoben, Auflösung von Abfertigungsrücklagen aufgehoben, Befreiung der Schenkungen an die Stiftung „Islamisches Zentrum“ von der Schenkungssteuer aufgehoben, Erbschaftssteueräquivalentgesetz aufgehoben, Erdöl-SAG aufgehoben, EStG 1972 aufgehoben, GebG, Gewerbesteuergesetz 1953 aufgehoben, GrEStG aufgehoben, KFZStG aufgehoben, Körperschaftsteuergesetz 1966 aufgehoben, KVG aufgehoben, Sonderabgabe von Kreditinstituten aufgehoben, Sonderabgabengesetz aufgehoben, Sonderregelung für Banken (Kreditinstitute) aufgehoben, Sonderregelung für die Besteuerung von Personenvereinigungen aufgehoben, Steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln aufgehoben, Steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln aufgehoben, Steuerliches Euro-Begleitgesetz aufgehoben, StVBG aufgehoben, Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden aufgehoben, Verbesserung der Agrarstruktur aufgehoben, Vermögensteuergesetz 1954 aufgehoben, Weinsteuergesetz 1992 aufgehobenDafür: ÖVP, FPÖ, NEOSDagegen: SPÖ, Liste PilzWFA ohne Beträge
26.09.2018Genossenschaftsspaltungsgesetz – GenSpaltG; Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997 u.a., ÄnderungRegierungsvorlage · 254 d.B. · BGBl. I Nr. 69/2018UmgrStGEinstimmigdafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, Liste PilzWFA ohne Beträge
24.10.2018Familienlastenausgleichsgesetz 1967, Einkommensteuergesetz 1988 u.a., ÄnderungRegierungsvorlage · 111 d.B. · BGBl. I Nr. 83/2018EStG 1988Dafür: ÖVP, FPÖDagegen: SPÖ, NEOS, Liste Pilz455,9 Mio. €laut WFA, 5 Jahre
11.12.2018Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSGRegierungsvorlage · 328 d.B. · BGBl. I Nr. 98/2018EStG 1988, KommStG 1993Dafür: ÖVP, FPÖDagegen: SPÖ, NEOS, JETZT-2,0 Mio. €laut WFA, 5 Jahre
11.12.2018Tabaksteuergesetz 1995, ÄnderungAusschuss (Bericht und Antrag) · 429 d.B. · BGBl. I Nr. 6/2019Tabaksteuergesetz 1995Dafür: ÖVP, FPÖDagegen: SPÖ, NEOS, JETZTkeine WFA (Antrag)
13.12.2018Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OGRegierungsvorlage · 329 d.B. · BGBl. I Nr. 100/2018„International Press Institute“, EStG 1988, NeuFöGDafür: ÖVP, FPÖDagegen: SPÖ, NEOS, JETZTWFA ohne Beträge

Schätzungen im Detail

Je Beschluss mit WFA: Budgetwirkung je Gebietskörperschaft und – wo die WFA sie ausweist – je Maßnahme, in Tsd. € wie in der Quelle.

Umsatzsteuergesetz 1994, Änderung 21.03.2018-480,0 Mio. €

Budgetwirkung = Nettofinanzierung aller Gebietskörperschaften laut WFA, Summe der ersten fünf Jahre je Vorhaben (minus = der Staat nimmt weniger ein oder gibt mehr aus). Quelle: Vorblatt und WFA.

Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

Nettofinanzierung in Tsd. €
Nettofinanzierung, Tsd. €20182019202020212022
Bund0-80 200-80 200-80 200-80 200
Länder0-26 100-26 100-26 100-26 100
Gemeinden0-13 700-13 700-13 700-13 700
Gesamt0-120 000-120 000-120 000-120 000

Das Vorhaben betrifft nur Einnahmen (Budgetwirkung = Erträge laut WFA): entlastet

Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018 04.07.2018-4,2 Mrd. €

Budgetwirkung = Nettofinanzierung aller Gebietskörperschaften laut WFA, Summe der ersten fünf Jahre je Vorhaben (minus = der Staat nimmt weniger ein oder gibt mehr aus). Quelle: Vorblatt und WFA. Der Gesetzestext wurde im Plenum geändert – die WFA beschreibt die Regierungsvorlage, nicht den Beschluss.

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018), gebündelt mit einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen einer vergleichbaren Zielsetzung bei Bildungsleistungen (USt-BildungsleistungsVO, UStBLV)

Nettofinanzierung in Tsd. €
Nettofinanzierung, Tsd. €20182019202020212022
Bund-71-474 904-769 053-769 117-769 261
Länder0-148 239-241 418-241 418-241 418
Gemeinden0-84 567-137 723-137 723-137 723
Gesamt-71-707 710-1 148 194-1 148 258-1 148 402
Maßnahme, Tsd. €umgerechnet aus Mio. €20182019202020212022Summe
Familienbonus Plus (1.500 EUR/Kind bis 18J, darüber 500 EUR/Kind; zusätzlicher Kindermehrbetrag für Alleinerzieher/Alleinverdiener iHv 250 EUR/Kind, indexierte Maßnahmen für Kinder in EU/EWR und CH) entlastet0-750 000-1 500 000-1 500 000-1 500 000-5 250 000
Abschaffung KIF und Absetzbarkeit d. Kinderbetreuungskosten belastet00310 000310 000310 000930 000
ATAD-Umsetzung belastet050 00050 00050 00050 000200 000
Ausweitung der Regelung für Elementarversicherungen entlastet0-5 000-5 000-5 000-5 000-20 000

Die Maßnahmen ergeben zusammen die Erträge laut WFA – minus heißt weniger Einnahmen des Staates (entlastet), plus mehr (belastet).

Familienlastenausgleichsgesetz 1967, Einkommensteuergesetz 1988 u.a., Änderung 24.10.2018455,9 Mio. €

Budgetwirkung = Nettofinanzierung aller Gebietskörperschaften laut WFA, Summe der ersten fünf Jahre je Vorhaben (minus = der Staat nimmt weniger ein oder gibt mehr aus). Quelle: Vorblatt und WFA, WFA Anlage 1, WFA Anlage 2. Der Gesetzestext wurde im Ausschuss und im Plenum geändert – die WFA beschreibt die Regierungsvorlage, nicht den Beschluss.

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werdenVorblatt und WFA

Nettofinanzierung in Tsd. €
Nettofinanzierung, Tsd. €20182019202020212022
Gesamtnur Bund betroffen0113 875114 000114 000114 000
Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG 11.12.2018-2,0 Mio. €

Budgetwirkung = Nettofinanzierung aller Gebietskörperschaften laut WFA, Summe der ersten fünf Jahre je Vorhaben (minus = der Staat nimmt weniger ein oder gibt mehr aus). Quelle: Vorblatt und WFA. Der Gesetzestext wurde im Ausschuss und im Plenum geändert – die WFA beschreibt die Regierungsvorlage, nicht den Beschluss.

Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung – ZPFSG

Nettofinanzierung in Tsd. €
Nettofinanzierung, Tsd. €20182019202020212022
Gesamtnur Bund betroffen00-2 00000

Steuern und Sozialbeiträge in der Amtszeit

Jahreswerte des Staates insgesamt. Regierungen wechseln oft unterjährig – ein Jahr kann daher zu zwei Regierungen gehören. Das Aufkommen hängt auch von Konjunktur, Inflation und Beschäftigung ab; die Zahlen zeigen nicht, was die Gesetze dieser Regierung bewirkt haben. Alle Jahre im Diagramm

JahrSteuern und Sozialbeiträgein % des BIPProduktions- und ImportabgabenEinkommen- und VermögensteuernVermögenswirksame SteuernSozialbeiträge
2017157,1 Mrd. €42,8 %14,4 %13,0 %0,0 %15,4 %
2018165,1 Mrd. €43,1 %14,1 %13,5 %0,0 %15,5 %
2019171,3 Mrd. €43,3 %14,1 %13,6 %0,0 %15,6 %

Eurostat, gov_10a_taxag (Staat insgesamt), Stand 28.10.2026. Teile in % des BIP. Bis 1998 Schilling, von Eurostat zum festen Kurs in Euro umgerechnet. Die jüngsten Jahre können sich noch ändern (Revisionen). Jede Steuer einzeln: Steuern. Abgezogen wird „Beträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist“ – laut Quelle in allen Jahren 0.